Gewässerschutzbeauftragte
Hinweise für Hennef (Sieg)
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Im unmittelbaren Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung, steht der Gewässerschutz. Hierunter versteht man in erster Linie die Einhaltung der Maßgaben und Richtwerte aus der Erlaubnis zur Gewässerbenutzung.
Die Überwachung führt ein eigens für diese Aufgabe verpflichteter Gewässerschutzbeauftragter in Form von Kontrollen in regelmäßigen Abständen durch. Hierbei werden alle genehmigten Ableitungen von Abwässern aus dem öffentlichen Kanalsystem in oberirdische Gewässer in Augenschein genommen und auf mögliche Verschmutzungen hin untersucht.
Als Ergebniss dieser Kontrollen können Falschanschlüsse an den öffentlichen Kanal festgestellt werden, die dann umgehend beseitigt werden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Formulare
Hinweise für Hennef (Sieg)
Voraussetzungen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hennef (Sieg)
Verfahrensablauf
Anordnung seitens der Behörde.
Fristen
Die Anordnung seitens der Behörde ist nicht an Fristen gebunden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hennef (Sieg)
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hennef (Sieg)
Weitere Informationen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.10.2020
Stichwörter
Hinweise für Hennef (Sieg)