Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz

    Gewässerschutzbeauftragte

    Beschreibung

    Die zuständige Behörde kann anordnen, dass

    • die Einleiter von Abwasser in Gewässer, für die eine Pflicht zur Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten nicht ohnehin besteht,
    • die Einleiter von Abwasser in Abwasseranlagen,
    • die Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
    • die Betreiber von Rohrleitungsanlagen über die Umweltverträglichkeitsprüfung einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anordnung seitens der Behörde.

    Fristen

    Die Anordnung seitens der Behörde ist nicht an Fristen gebunden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de