Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren Bescheinigung

    Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis erbringen

    Die Tötung und damit zusammenhängende Tätigkeiten dürfen nur Personen vornehmen, die über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.

    Den erforderlichen Sachkundenachweis können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Dafür müssen Sie die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation nachweisen. Im Sachkundenachweis wird aufgeführt, für welche Tätigkeiten, für welche Tierarten und für welche Art von Geräten dieser gilt.

    Der Sachkundenachweis ist unbefristet gültig. Er kann allerdings entzogen werden, wenn Sie gegen Auflagen der Verordnung verstoßen haben und Tatsachen darauf hinweisen, dass dies auch zukünftig so sein wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Oer-Erkenschwick wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Je nachdem, wie Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen:

    • Nachweis über die erfolgreich abgelegte Prüfung (originale Prüfungsbescheinigung)
    • Nachweis (Kopie) über eine gleichwertige Qualifikation

    Für die Ausstellung des Ausweises:

    • ein aktuelle Lichtbild (Passfoto)
    • Erklärung, dass Sie in den letzten drei Jahren keine Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen haben (Vordruck bei der zuständigen Behörde erfragen/anfordern)

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie im konkreten Fall vorlegen müssen. Weiter Angaben zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsformular.

    Voraussetzungen

    • erfolgreiche theoretische und praktische Prüfung bezogen auf die im Antrag angegebenen Tierkategorien und das Betäubungs- und Tötungsverfahren oder gleichwertige Qualifikation
    • keine Verstöße gegen das Tierschutzrecht in den letzten 3 Jahren

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Beantragung erfolgt schriftlich, entweder durch einen Vordruck, den die Behörde zur Verfügung stellt, oder einen formlosen Antrag.
    • Füllen Sie das Formular anschließend vollständig aus bzw. formulieren Sie Ihren Antrag auf Erteilung des Sachkundenachweises und fügen Sie die erforderlichen Nachweise hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei Ihrer zuständigen Behörde ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und erstellt einen Sachkundenachweis für die Tierkategorien sowie Betäubungs- und Tötungsverfahren, für die Sie Ihre Sachkunde nachweisen konnten.
    • Abschließend erhalten Sie per Post Ihren Sachkundenachweis oder gegebenenfalls Informationen über die Ablehnung Ihres Antrags.
       

    Fristen

    Keine

    Kosten

    für die Erteilung des Sachkundenachweises: Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig) nach Gebührenordnung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sachkundelehrgänge: Verschiedene Fortbildungsinstituten führen anerkannte Sachkundelehrgänge zum Töten von Wirbeltieren nach § 4 Abs. 1 Tierschutzgesetz durch. Erkundigen Sie sich darüber direkt beim jeweiligen Anbieter.  

    Sollten sich Änderungen an Ihren Angaben ergeben, teilen Sie diese Änderungen Ihrer zuständigen Behörde mit. 
     

    Weitere Informationen

    Überblick über die aktuell gleichwertigen Qualifikationen - openagrar.de https://www.openagrar.de/receive/openagrar_mods_00040663

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de