Glücksspiel veranstalten und vermitteln Erlaubnis Erweiterung des Betriebes einer Wettvermittlungsstelle

    Glücksspiel veranstalten und vermitteln Erlaubnis Erweiterung des Betriebes einer Wettvermittlungsstelle

    Hinweise für Bad Honnef

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Wenn Sie in Bad Honnef eine Veranstaltung organisieren und durchführen möchten, müssen Sie dieses frühzeitig bei der Verwaltung anzeigen.

    Grundsätzlich gilt eine Meldefrist von vier Wochen. Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 erwarteten Besuchern/Teilnehmern ist der Antrag mindestens 6 Monate vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn einzureichen.

    Erst durch die Anzeige und eine ausführliche Beschreibung der Veranstaltung ist es möglich, das konkrete Gefährdungspotenzial und die Komplexität der Prüfung einzustufen. Nach Eingang Ihrer Anzeige erfolgt daher eine erste Prüfung durch die Ordnungsbehörde als Koordinierungsstelle. Von dort werden die eingereichten Unterlagen an die jeweils zuständigen Stellen weitergeleitet. Die beteiligten Stellen (Polizei, Feuerwehr, Stadtverwaltung) prüfen daraufhin, welche Maßnahmen erforderlich sind. Die in der jeweiligen Erlaubnis enthaltenen Auflagen sollen dann gewährleisten, dass die Veranstaltung für Teilnehmer, Besucher und Anwohner in jeder Hinsicht gefahren- und störungsfrei abläuft.

    Großveranstaltungen

    Bei Großveranstaltungen soll ein detailliertes Veranstaltungskonzept vorgelegt werden. Je nach Bewertung kann dann in Abstimmung mit anderen Stellen/Fachämtern und weiteren Sicherheitsbehörden ein ausführliches Sicherheitskonzept notwendig werden.

    Nachtruhe

    Der wohl häufigste Zwischenfall - egal ob private oder öffentliche Party - ist die Ruhestörung durch zu laute Musik und feiernde (laute) Gäste. Wichtig ist hier die Beachtung der Nachtruhe von 22:00-06:00 Uhr. Nachbarn, die sich gestört fühlen, haben das Recht auf Ruhe und können dies mittels Polizei und/oder Ordnungsbehörde auch einfordern. Die Veranstaltung sollte daher frühzeitig den direkten Nachbarn angekündigt werden. Oft gibt es dafür Verständnis und es kann durchaus auch einmal länger gefeiert werden, selbst wenn kein Rechtsanspruch darauf besteht. Auch Hinweiszettel in den Briefkästen der Nachbarn können helfen, einem Streit aus dem Wege zu gehen, aber auch hier gilt: Ein Aushang ist zwar nett, im Zweifel bewirkt er aber nichts, wenn ein Nachbar seine Ruhe haben möchte. Eine Ausnahme von der gesetzlich vorgegebenen Nachtruhe für private Veranstaltungen gibt es nicht. Für öffentliche Veranstaltung besteht in Einzelfällen die Möglichkeit einer Ausnahme, sofern ein öffentliches Bedürfnis für die Veranstaltung bejaht wird und dieses Bedürfnis das Ruhebedürfnis der Anwohner überwiegt

    Veranstaltungen nach der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, im Zusammenhang mit Wettvermittllung, Glückspielveranstaltungen und Sportwetten werden nicht im Ordnungsamt Bad Honnef bearbeitet.

     

    Bei Fragen wenden Sie sich gerne per Mail an: veranstaltungen@bad-honnef.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    • Antrag auf Erlaubnis einer Veranstaltung
      Das Antragsformular erhalten Sie derzeit nur bei den zuständigen Behörden.
    • Lageplan
      Skizze des Veranstaltungs-Ortes mit allem, was für die Veranstaltung aufgebaut werden soll, zum Beispiel: Stände, Tische, Bänke, Zelte, Bühne.
    • ggf. Verkehrszeichen-Plan (5 Ausfertigungen)
      Falls die Verkehrsführung geändert werden soll.
      Für die Veranstaltung kann es zum Beispiel nötig sein,
      • Straßen zu sperren oder,
      • Halteverbots-Zonen einzurichten.
      In solchen Fällen benötigen wir eine Skizze der Umgebung mit allen Verkehrszeichen, Ampeln und anderen Verkehrs-Einrichtungen, die für die Veranstaltung erforderlich sind.


    • Veranstaltererklärung
      Veranstaltung Sondernutzung im Sinne § 8 FStrG
      Haftungsausschluß wg. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
      Erklärung der § 29 Abs. 2 StVO (Haftpflichtversicherung)


    • Nachweis über den Versicherungsschutz
      zum Beispiel durch eine Bestätigung der Versicherungs-Gesellschaft oder durch eine Kopie des Versicheruns-Vertrages
    • Schätzung der Besucherzahl
      Anzahl der erwarteten Teilnehmer, Zuschauer und sonstigen Besucher (Schätzung, formlos auf DIN-A4 Papier)
    • ggf. Zustimmung von Betroffenen
      Je nach Ort, Art und Umfang der Veranstaltung benötigen Sie die Zustimmung von betroffenen Personen und Organisationen, zum Beispiel:
      • die Zustimmung der Nachbarschaft
      • die Zustimmung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), falls Bus-, oder Straßenbahn-Verkehr beeinträchtigt wird
      • die Zustimmung der Feuerwehr zu einem Lagerfeuer oder zu einem Feuerwerk


    • Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen im Freien (Lärmschutz)
      wenn von ihnen störende Geräusche für Dritte zu erwarten sind (gem. § 11 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin)
    • ggf. GEMA Mitgliedschaft
      falls Sie Musik abspielen oder aufführen möchten
      Wer in Deutschland in der Öffentlichkeit Musik abspielen oder aufführen möchte, wird damit im Regelfall Kunde der GEMA.

    • Weitere Unterlagen
      Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte fragen Sie rechtzeitig bei der zuständigen Behörde nach.

    Formulare

    Hinweise für Bad Honnef

    Voraussetzungen

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    • Versicherungsschutz
      Erforderlich ist wenigstens eine Haftpflichtversicherung. Je nach Art der Veranstaltung kann zusätzlich eine Unfallversicherung erforderlich sein.
    • Rechtzeitiger Antrag
      Grundsätzlich gilt eine Meldefrist von vier Wochen. Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 erwarteten Besuchern/Teilnehmern ist der Antrag mindestens 6 Monate vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn einzureichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de