Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Berichtigung

    Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Berichtigung beantragen

    Sie sind kürzlich umgezogen und deshalb nicht im Wählerverzeichnis Ihres Wahlkreises aufgeführt? In diesem Fall können Sie eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses zur Bundestagswahl beantragen. Information dazu erhalten Sie hier.

    Beschreibung

    In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Wahlberechtigte, die dort zu einem bestimmten Stichtag mit ihrer Hauptwohnung angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Verzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.

    Möchten Sie sich in das Wählerverzeichnis einer Stadt oder Gemeinde eintragen lassen, in dem Sie nicht geführt werden, weil Sie zum Beispiel kürzlich umgezogen sind, haben Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl die Möglichkeit, dies zu beantragen.

    Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen. Ist diese erfolgt, können Sie auch an der Wahl teilnehmen und Ihre Stimme am Wahltag oder per Briefwahl abgeben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Märkischer Kreis (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis
    • Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen

    Voraussetzungen

    Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung hat von Amts wegen für Sie keinen Eintrag im Wählerverzeichnis vorgenommen, obwohl Sie von Ihrer Wahlberechtigung für die Bundestagswahl ausgehen.

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die 

    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
    • seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Verfahrensablauf

    Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Innerhalb dieser Frist können Sie auch eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. Sie können dies schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) bei der Gemeinde tun.

    Die Wahlbenachrichtigung wird vor der Wahl per Post verschickt. Falls Sie keine erhalten haben, melden Sie sich bei der Stadt beziehungsweise Gemeinde und lassen sich in das Wählerverzeichnis eintragen.

    Ihr schriftlicher Antrag zur Berichtigung sollte folgende Angaben enthalten:

    • Ihren Vor- und Nachnamen
    • Ihr Geburtsdatum
    • Ihre Wohnanschrift
    • Ihre Unterschrift
    • und die Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis".

    Für den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl durch Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik leben, sind besondere Formblätter zu verwenden, die auf der Webseite des Bundeswahlleiters abrufbar sind.

    Wenn eine Eintragung möglich ist, erhalten Sie umgehend eine Wahlbenachrichtigung. Falls Sie nicht wahlberechtigt sind, werden Sie ebenfalls unverzüglich benachrichtigt.

    Fristen

    Sie können den Antrag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl stellen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Personen, die den Antrag nicht selbst stellen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag unterschreiben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de