Wahlhelfer Anmeldung

    Als Wahlhelfer freiwillig melden

    Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Haltern am See

    Wahlhelfer/ Wahlhelferin werden

    Für die Durchführung von Wahlen werden bei der Stadt Haltern am See für jede Wahl ca. 300 Personen benötigt. Um für einen reibungslosen Verlauf der Wahlen zu sorgen, benötigt das hiesige Wahlamt freiwillige Helferinnen und Helfer aus der Bürgerschaft. 

    Informationen zur Tätigkeit

    Zuallererst: Sie benötigen keinerlei Vorkenntnisse, um bei einer Wahl aktiv dabei zu sein.

    Nach Eingang Ihrer Meldung werden wir zunächst prüfen, wo wir Sie einsetzen können und in welcher Funktion.
    Wenn Sie sich freiwillig melden, werden wir Ihre Wünsche zum Einsatzort soweit möglich berücksichtigen.
    Nach erfolgter Einplanung erhalten Sie von uns Ihr Berufungsschreiben. Damit werden Sie für einen Einsatz verpflichtet.
    In Ihrem Berufungsschreiben sind alle notwendigen Informationen zum Einsatzort, zur Einsatzzeit und Ihrer Funktion um Wahlvorstand enthalten.


    Für Ihren Einsatz erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung („Erfrischungsgeld“), die ebenfalls in Ihrem Berufungsschreiben mitgeteilt wird.


    Wahllokal:                60 Euro

    Briefwahlbezirk:       50 Euro

    Am Wahltag ist das „Wahlteam“ bei Fragen für Sie erreichbar.
    Mit Ihrer freiwilligen Meldung akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen der Stadt Haltern am See.


    Voraussetzungen

    Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einem Wahllokal oder Briefwahlbezirk kann jede Person werden, die zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist.


    Die Voraussetzungen zum Alter und zur Staatsangehörigkeit im Einzelnen:

    Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
    Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
    Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren


    Sie sollten Ihren ständigen Wohnsitz in Haltern am See haben, dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

    Weitere besondere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden. Die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass sich in jedem Wahlvorstand erfahrene Personen befinden, die schon einmal an einer Wahl teilgenommen haben.

    Aktuelle Information des Wahlamtes:

    Für die vorgezogene Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23.02.2025 stattfinden wird, können Sie sich über den unten stehenden Link als Wahlhelfer/-in anmelden. 

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Interne Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rochfordstraße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2008

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

    • Sie sind selbst wahlberechtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich beim Wahlamt an.
    • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

    Fristen

    möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl

    Weitere Informationen

    Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de