Wahlen
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Vorbereitet und organisiert werden Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Landtag, die kommunalen Wahlen (Landrat, Kreistag, Bürgermeister und Rat der Stadt Hürth) sowie die Wahl des Integrationsrates.
Die Zuständigkeit umfasst ebenfalls die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hürth
Im Artikel 38 des Grundgesetzes sind so genannte Wahlrechtsgrundsätze festgesetzt. Ausgehend vom Grundgesetz finden sich Regelungen im Bundeswahlgesetz, den Landes- und Kommunalwahlgesetzen sowie in den zu diesen Gesetzen ergangenen Verordnungen.
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich beim Wahlamt an.
- Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.
Fristen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Hürth