Briefwahl

    Briefwahl

    Hinweise für Legden

    Beschreibung

    Hinweise für Legden

    Allgemeine Informationen

    Bei allen Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen erfolgt die Stimmabgabe grundsätzlich am Wahltag in dem zuständigen Wahllokal durch Kennzeichnung des Stimmzettels und Einwurf des Stimmzettels in die Wahlurne. Wahlberechtigte, die sich am Wahltag außerhalb ihres Wahlbezirkes aufhalten oder aus sonstigen Gründen nicht im Wahllokal wählen können, haben die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.



    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Legden - Fachbereich 1 Bürgerservice und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 1

    48739 Legden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02566 910-0

    Fax: 02566 910-222

    E-Mail: gemeinde@legden.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 32

    48739 Legden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02566 910-260

    E-Mail: buergerservice@legden.de

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Legden

    Formulare

    Hinweise für Legden

    Zur Antragstellung kann der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Wahlscheinantrag genutzt werden. Sie haben ebenfalls auch die Möglichkeit einen Antrag mündlich, per E-Mail oder Online auf der Internetseite der Gemeinde zu stellen. Hierzu können Sie ganz einfach den aufgedruckten QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung scannen und werden somit automatisch zu dem Antragsformular weitergeleitet.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Legden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Legden

    Für die Briefwahl brauchen Sie Briefwahlunterlagen, die im Bürgerservice der Gemeinde schriftlich oder mündlich beantragt werden können. Zulässig sind auch Telefax oder E-Mail.

    Wichtig: Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

    Tipp: Wer die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerservice abholt, kann dort seine Stimme auch sofort abgeben.

    Fristen

    Hinweise für Legden

    Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 18:00 Uhr beantragt werden, in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) auch noch bis zum Wahltag bis 15:00 Uhr.

    Bis wann muss der Wahlbrief abgesandt werden?
    Der Wahlbrief muss unbedingt so rechtzeitig mit der Post abgesandt oder bei der Gemeinde abgegeben werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr (bei Kommunalwahlen bis 16:00 Uhr) in der Gemeinde vorliegt. Bei Ausübung der Briefwahl in den letzten Tagen vor dem Wahlsonntag empfiehlt sich daher die persönliche Abgabe des Wahlbriefes im Bürgerservice.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist gebührenfrei.

    Wer zahlt das Porto für die Rücksendung?
    Innerhalb des Bundesgebietes ist die Rücksendung des Wahlbriefes für den Briefwähler portofrei. Nur bei Versand aus dem Ausland ist der Wahlbrief ausreichend zu frankieren. Die Kosten hierfür trägt der Briefwähler selbst.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Legden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Legden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de