Briefwahl

    Briefwahl

    Hinweise für Korschenbroich

    Beschreibung

    Hinweise für Korschenbroich

    Jeder/jede Wahlberechtigte hat die Möglichkeit, seine/ihre Stimme per Briefwahl abzugeben, wenn dieser/diese etwa auf den Gang zum Wahllokal verzichten möchte oder am Wahlsonntag verhindert ist. Eine Angabe von Gründen ist dafür nicht notwendig.


    Gemäß § 26 Abs. 4 S.1 EuWO können Wahlscheine nur bis 7. Juni 2024 um 18:00 Uhr beantragt werden.


    Den Antrag auf Briefwahl können Sie auch schon vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung stellen. 

    Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Europawahl am 9. Juni 2024

     

    Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird grundsätzlich an die in der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wohnadresse versand. Soll die Zusendung an eine andere Adresse erfolgen, kann man dies im Feld "abweichende Versandanschrift" angeben.

    Übrigens: Auch für Dritte kann man Wahlunterlagen anfordern, falls die betreffende Person dafür eine Vollmacht ausgestellt hat.  

     

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    Telefon Festnetz: 02161 613-160

    Fax: 02161 613-140

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2022

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    Technisch geändert am 08.04.2022

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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