Klärung des Nichtbestehens einer Optionspflicht beantragen
Hinweise für Witten
Deutsche Staatsangehörigkeit: Feststellung des Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit für im Inland geborene Kinder im Rahmen der Optionspflicht
Beschreibung
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Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Identitätsnachweis (gültiger deutscher Pass oder Personalausweis)
- Nachweise über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt und den gegenwärtigen Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Staatsangehörigkeitsausweis
- Nachweise über den Besitz der ausländischen Staatsangehörigkeiten: ausländische Ausweisdokumente (Reisepass, Staatsangehörigkeitsbescheinigungen), gegebenenfalls auch für die Eltern
- Nachweise für das Nichtbestehen einer Optionspflicht:
- Schulzeugnisse, die belegen, dass die antragstellende Person mindestens sechs Jahre lang in Deutschland zur Schule gegangen ist oder
- Zeugnisse über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung.
Formulare
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Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
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- Sie haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Sie haben zusätzlich zu mindestens einer durch Abstammung von Ihren Eltern begründeten ausländischen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erworben.
- Sie sind gegenwärtig im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit; sie darf nicht nach Ihrer Geburt beispielsweise durch Antragserwerb einer anderen Staatsangehörigkeit verloren gegangen sein.
- Sie gelten als „in Deutschland aufgewachsen“, das heißt,
- Sie haben oder hatten Ihren Lebensmittelpunkt acht Jahre lang in Deutschland,
- Sie haben in Deutschland sechs Jahre lang eine Schule besucht,
- Sie haben hier einen Schulabschluss erworben oder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder
- Sie besitzen neben der deutschen Staatsangehörigkeit nur eine EU-Staatsangehörigkeit oder die der Schweiz
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Die Feststellung des Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit (Nichtbestehen einer Optionspflicht) müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen.
- Verwenden Sie für Ihre Antragstellung das dazu von der Staatsangehörigkeitsbehörde zum Download bereitgestellte oder Ihnen auf Anforderung zugeschickte Antragsformular.
- Reichen Sie das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular mit allen benötigten Nachweisen (siehe „Erforderliche Unterlagen“) in gut lesbaren Kopien (auf weißem Papier, DIN A4) bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein.
- Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun
- Im Verlauf des Verfahrens wird die Staatsangehörigkeitsbehörde sie auffordern, ihr die Originalunterlagen zur Überprüfung vorzulegen; sie erhalten die Unterlagen anschließend zurück.
- Wird festgestellt, dass Sie nicht optionspflichtig sind, wird Ihnen ein Bescheid über den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit erteilt.
Fristen
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Der Bescheid über den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit (Nichtbestehen einer Optionspflicht) wird einmalig erteilt und sollte daher sicher und dauerhaft aufbewahrt werden. Er wird nicht neu ausgestellt, wenn er verloren geht.
Bearbeitungsdauer
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Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem von der sachlichen Richtigkeit Ihrer Angaben, der Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen und den aktuelle Kapazitäten der Staatsangehörigkeitsbehörde ab.
Kosten
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Die Feststellungsentscheidung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 08.02.2022