Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Die Stadt Kamen versteht sich als einkaufsfreundliche Stadt, d.h. es gibt weder Parkuhren noch Parkscheinautomaten. Alle öffentlichen Parkplätze können also kostenlos benutzt werden. In stark frequentierten Bereichen bestehen lediglich Parkzeitbeschränkungen (Parkscheibenpflicht).
Zur Überwachung des ruhenden Verehrs zählt insbesondere die Kontrolle des Parkverkehrs auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie die Ahndung und ggf. Beseitigung der Verstöße durch Anordnung von Abschleppmaßnahmen. Hierauf beruhen dann die anschließenden Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Durchführung der Bußgeldverfahren.
Ziele der Überwachung sind
- die Gewährleistung der Fahrzeugrotation auf Kurzzeitparkplätzen
- die Vermeidung der Blockade von Feuerwehr- und Rettungszufahrten sowie Behindertenparkplätzen
- die Entfernung von Kraftfahrzeugen an gefährlichen Stellen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Abschleppmaßnahmen
- die Gewährleistung des Durchkommens von Fahrzeugen des Rettungsdienstes und der Feuerwehren (3,10 m verbleibende Fahrbahnbreite)
- Schutz der Fußgänger und Radfahrer durch Kontrolle der Geh- und Radwege
Diese Kontrolle erfolgt von mehren Mitarbeitenden, die neben anderen Aufgaben auch täglich sowohl den ruhenden Verkehr in der Innenstadt als auch in den Nebenzentren in Heeren und Methler überwachen. Bei Verstößen stellen die Außendienstmitarbeiter/innen gebührenpflichtige Verwarnungen (Knöllchen) nach dem jeweils gültigen Bußgeldkatalog aus. Einige Verstöße können auch direkt mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bei Einwänden gegen die gebührenpflichtige Verwarnung besteht die Möglichkeit, nach Zusendung des Anhörungsbogens die Angelegenheit überprüfen zu lassen.
Wird das festgesetzte Verwarngeld nicht fristgerecht (innerhalb von 7 Tagen) gezahlt, erfolgt in aller Regel die Einleitung eines - teureren - Bußgeldverfahrens.
Anzeige einer Ordnungswidrigkeit über falschparkende Fahrzeuge im Stadtgebiet
Wenn Ihnen ein falschparkendes Fahrzeug im Stadtgebiet auffällt, können Sie das unter den angebenen Kontaktdaten melden.
Bitte fügen Sie Fotos der angezeigten Situation bei und fügen Ihre (ladungsfähige) Anschrift hinzu. Bitte beachten Sie, dass Ihre persönlichen Angaben ggf. an das Gericht weitergegeben werden müssen.
Bußgeldverfahren im ruhenden Verkehr
Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit ein leichter Rechtsverstoß, der mit einer Geldbuße (Synonym: Bußgeld) geahndet werden kann. In einzelnen Fällen kann auch lediglich mit kostenpflichtigen Verwarnungen (umgangssprachlich "Knöllchen") eine Ahndung erfolgen.
Ordnungswidrigkeiten werden nicht in ein Führungszeugnis eingetragen, können jedoch u.a. im Straßenverkehr zu Eintragungen im Fahreignungsregister ("Punkte in Flensburg") führen.
Geldbußen können zwischen zehn und mehreren Tausend Euro liegen. Auch minderjährige Personen über 14 Jahren können betroffen sein. Ein Bußgeldbescheid ist die Grundlage des OWi-Verfahrens. Wird das Bußgeld nicht gezahlt, kann ein Gericht Erzwingungshaft oder bei Jugendlichen ersatzweise Freizeitarbeit anordnen.
Zahlungserleichterungen bei Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr
Wenn Sie ein Bußgeld zahlen müssen, können Sie hierfür eine Ratenzahlung vereinbaren. Senden Sie bitte den ausgefüllten Vordruck Wirtschaftliche Verhältnisse mit dazugehörigen Nachweisen an die angebenen Kontaktdaten. Zahlungserleichterung sind grds. nur dann möglich, wenn noch keine Mahnung erfolgt ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Anhörungsbogen
- Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: nein
Voraussetzungen
- Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
- In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
- Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
- Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
- Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“.
- Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kamen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022
Stichwörter
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