Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung

    Parkraumüberwachung

    Hinweise für Delbrück

    Denken Sie an Ihre Parkscheibe!

    Beschreibung

    Hinweise für Delbrück

    Im gesamten Stadtgebiet Delbrück können Sie kostenlos parken. Sie brauchen in vielen Bereichen lediglich die Parkscheibe richtig einstellen und deutlich sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen. Das ist wegen des hohen Parkdrucks vor allem im Innenstadtbereich der Fall.

    Achten Sie hierfür bitte auf die vorhandene Beschilderung!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-0

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -    Anhörungsbogen
    -    Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten

    Formulare

    Formulare vorhanden: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    -    Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Delbrück

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Delbrück

    Die Einhaltung der Parkvorschriften im Stadtgebiet Delbrück wird durch hauptamtliche Überwachungskräfte kontrolliert. Bei dabei festgestellten Parkverstößen erfolgt die Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahrens. Dabei wird zunächst ein Hinweiszettel am betroffenen Kraftfahrzeug hinterlassen. Einige Tage später erhält die Halterin/der Halter des Fahrzeugs einen Anhörungsbogen mit näheren Einzelheiten.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Delbrück

    Kosten

    Hinweise für Delbrück

    Verwarngelder für Halt- und Parkverstöße werden ab 10 EUR erhoben. Die Höhe ist abhängig von der Art und der Dauer des Verstoßes. Eine durch den Parkverstoß eingetretene Verkehrsbehinderung führt zu einer Erhöhung des Verwarngeldes.

    Die Höhe der Verwarnungsgelder ist im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten festgelegt und steht nicht im Ermessen der städtischen Überwachungskräfte bzw. der Sachbearbeitung im Fachbereich Bürgerdienste.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Delbrück

    Vor allem in dem neu ausgebauten Innenstadtbereich (Oststraße, Thülecke, Alter Markt, Lange Straße) ist zur Vermeidung eines Schilderwaldes die alte Beschilderung entfernt und durch eine Halteverbotszone ersetzt worden. In der Halteverbotszone dürfen Sie in den gekennzeichneten Flächen (Markierung oder Markierungsknöpfe) mit Parkscheibe innerhalb der zugelassenen Höchstdauer parken. Die entsprechende Beschilderung steht nur noch jeweils bei den Einfahrten in die Zone. Das Halteverbot gilt aber im gesamten Bereich!

    Weitere Informationen

    Hinweise für Delbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Delbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de