Parkraumüberwachung
Hinweise für Delbrück
Denken Sie an Ihre Parkscheibe!
Beschreibung
Hinweise für Delbrück
Im gesamten Stadtgebiet Delbrück können Sie kostenlos parken. Sie brauchen in vielen Bereichen lediglich die Parkscheibe richtig einstellen und deutlich sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen. Das ist wegen des hohen Parkdrucks vor allem im Innenstadtbereich der Fall.
Achten Sie hierfür bitte auf die vorhandene Beschilderung!
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Anhörungsbogen
- Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: nein
Voraussetzungen
- Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Delbrück
Die Einhaltung der Parkvorschriften im Stadtgebiet Delbrück wird durch hauptamtliche Überwachungskräfte kontrolliert. Bei dabei festgestellten Parkverstößen erfolgt die Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahrens. Dabei wird zunächst ein Hinweiszettel am betroffenen Kraftfahrzeug hinterlassen. Einige Tage später erhält die Halterin/der Halter des Fahrzeugs einen Anhörungsbogen mit näheren Einzelheiten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Delbrück
Kosten
Hinweise für Delbrück
Verwarngelder für Halt- und Parkverstöße werden ab 10 EUR erhoben. Die Höhe ist abhängig von der Art und der Dauer des Verstoßes. Eine durch den Parkverstoß eingetretene Verkehrsbehinderung führt zu einer Erhöhung des Verwarngeldes.
Die Höhe der Verwarnungsgelder ist im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten festgelegt und steht nicht im Ermessen der städtischen Überwachungskräfte bzw. der Sachbearbeitung im Fachbereich Bürgerdienste.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Delbrück
Vor allem in dem neu ausgebauten Innenstadtbereich (Oststraße, Thülecke, Alter Markt, Lange Straße) ist zur Vermeidung eines Schilderwaldes die alte Beschilderung entfernt und durch eine Halteverbotszone ersetzt worden. In der Halteverbotszone dürfen Sie in den gekennzeichneten Flächen (Markierung oder Markierungsknöpfe) mit Parkscheibe innerhalb der zugelassenen Höchstdauer parken. Die entsprechende Beschilderung steht nur noch jeweils bei den Einfahrten in die Zone. Das Halteverbot gilt aber im gesamten Bereich!
Weitere Informationen
Hinweise für Delbrück
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022
Stichwörter
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