Verwarnungen und Bußgeldbescheide
Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Zuständigkeit des Ordnungsamtes:
Während die Kontrolle des fließenden (fahrenden) Verkehrs der Polizei obliegt, gehört die Überwachung des ruhenden Verkehrs zu den Aufgaben der Stadt. Die städtischen Überwachungskräfte kontrollieren Halteverbote, das unerlaubte Parken auf den Geh- und Radwegen usw.
Ohne diese Kontrollen würde der fließende Straßenverkehr ständig behindert oder auch Gehwege nicht mehr für Passanten benutzbar sein. Bei extremen Verstößen - wie zum Beispiel dem unzulässigen Parken auf einem Behindertenparkplatz - kann ein Fahrzeug sogar abgeschleppt werden.
(Online-) Anhörung:
Äußerungen gegen erteilte Verwarnungen waren bisher nur schriftlich/postalisch möglich. Über den neuen Service "Online-Anhörung" können Sie diese ab sofort in wenigen Schritten bequem von zu Hause aus vornehmen.
Zusammen mit dem Anhörungsbogen erhalten Sie die hierfür erforderliche Internet-Adresse sowie eine individuelle Kennung und ein Passwort. Diese sind auf der Rückseite des Bogens aufgeführt.
Nach Eingabe der Zugangsinformationen können Sie Angaben zum Sachverhalt, etwa Informationen zum verantwortlichen Fahrzeugführer, die Zugabe des Verstoßes oder gegebenenfalls eine formlose Begründung machen und per Mausklick an die Bußgeldstelle übermitteln.
Durch Nutzung dieses Angebotes wird nicht nur der Prozess als solcher verschlankt bzw. beschleunigt, Sie sparen darüber hinaus unnötigen Schriftverkehr und Portokosten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
- Verwarnung bzw. Bußgeldbescheid mit Aktenzeichen
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: nein
Voraussetzungen
- Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hürth
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verfahrensablauf
- Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
- In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
- Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
- Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
- Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“.
- Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hürth
Kosten
Hinweise für Hürth
Im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten ist festgelegt, wie hoch ein Verwarnungsgeld oder die Geldbuße ist. Dieser Katalog dient dazu, dass gleiche Verstöße im ganzen Bundesgebiet einheitlich geahndet werden.
Die konkrete Höhe entnehmen Sie bitte Ihrer Verwarnung bzw. dem Bußgeldbescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hürth
Einsprüche gegen Bußgeldbescheide sind weiterhin schriftlich unter Beachtung der gesetzten Fristen einzureichen.
Weitere Informationen
Hinweise für Hürth
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022
Stichwörter
Hinweise für Hürth