Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung

    Verwarnungen und Bußgeldbescheide

    Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Zuständigkeit des Ordnungsamtes:

    Während die Kontrolle des fließenden (fahrenden) Verkehrs der Polizei obliegt, gehört die Überwachung des ruhenden Verkehrs zu den Aufgaben der Stadt. Die städtischen Überwachungskräfte kontrollieren Halteverbote, das unerlaubte Parken auf den Geh- und Radwegen usw.

    Ohne diese Kontrollen würde der fließende Straßenverkehr ständig behindert oder auch Gehwege nicht mehr für Passanten benutzbar sein. Bei extremen Verstößen - wie zum Beispiel dem unzulässigen Parken auf einem Behindertenparkplatz - kann ein Fahrzeug sogar abgeschleppt werden.


    (Online-) Anhörung:

    Äußerungen gegen erteilte Verwarnungen waren bisher nur schriftlich/postalisch möglich. Über den neuen Service "Online-Anhörung" können Sie diese ab sofort in wenigen Schritten bequem von zu Hause aus vornehmen.

    Zusammen mit dem Anhörungsbogen erhalten Sie die hierfür erforderliche Internet-Adresse sowie eine individuelle Kennung und ein Passwort. Diese sind auf der Rückseite des Bogens aufgeführt.

    Nach Eingabe der Zugangsinformationen können Sie Angaben zum Sachverhalt, etwa Informationen zum verantwortlichen Fahrzeugführer, die Zugabe des Verstoßes oder gegebenenfalls eine formlose Begründung machen und per Mausklick an die Bußgeldstelle übermitteln.

    Durch Nutzung dieses Angebotes wird nicht nur der Prozess als solcher verschlankt bzw. beschleunigt, Sie sparen darüber hinaus unnötigen Schriftverkehr und Portokosten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt (32)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    • Verwarnung bzw. Bußgeldbescheid mit Aktenzeichen

    Formulare

    Formulare vorhanden: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    -    Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    • Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Verfahrensablauf

    • Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
    • In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
    • Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
    • Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
    • Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“.
    • Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hürth

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    Im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten ist festgelegt, wie hoch ein Verwarnungsgeld oder die Geldbuße ist. Dieser Katalog dient dazu, dass gleiche Verstöße im ganzen Bundesgebiet einheitlich geahndet werden.

    Die konkrete Höhe entnehmen Sie bitte Ihrer Verwarnung bzw. dem Bußgeldbescheid.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Einsprüche gegen Bußgeldbescheide sind weiterhin schriftlich unter Beachtung der gesetzten Fristen einzureichen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hürth

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de