Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung

    Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren

    Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

    Beschreibung

    Hinweise für Erkrath

    Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
    Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen. 
    Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Einwohner · Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnstraße 16

    40699 Erkrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 2407-3201

    Fax: 0211 2407-1009

    E-Mail: ordnung@erkrath.de

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Einwohner · Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnstraße 16

    40699 Erkrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 2407-3201

    Fax: 0211 2407-1009

    E-Mail: ordnung@erkrath.de

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erkrath

    -    Anhörungsbogen
    -    Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten

    Formulare

    Hinweise für Erkrath

    Formulare vorhanden: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    -    Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Erkrath

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Erkrath

    • Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
    • In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
    • Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
    • Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
    • Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“.
    • Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.

    Fristen

    Hinweise für Erkrath

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Erkrath

    Kosten

    Hinweise für Erkrath

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erkrath

    Weitere Informationen

    Hinweise für Erkrath

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Erkrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de