Antrag auf Wasserversorgung
Hinweise für Delbrück
Hier finden Sie das Antragsformular.
Beschreibung
Hinweise für Delbrück
Für den Anschluss des Grundstückes an die städtische Wasserversorgung ist ein Antrag zu stellen. Diesen finden Sie unter "Downloads".
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Wasserwerk
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05250 / 932907
E-Mail: wasserwerk@delbrueck.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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1. Wasseranschluss auf dem Grundstück vorhanden (Neubaugebiet):
Die Anträge auf Wasserversorgung sollten mindestens 2 Wochen vor der geplanten Realisierung eingereicht werden. Die Herstellung des Leitungsgrabens auf dem Baugrundstück kann in Eigenleistung erfolgen. Lage und Umfang des Leitungsgrabens bitte mind. 1 Woche bevor die Leitung durch das Wasserwerk verlegt werden soll bei den Mitarbeitenden des Wasserwerkes erfragen. Anträge auf Bauwasser in Neubaugebieten sind 1 Woche vorher einzureichen.
Ansprechpartnerin: Verena Altenberend
2. Neuer Grundstücksanschluss:
Die Anträge sollten möglichst 6 bis 8 Wochen vor Herstellung des Grundstücksanschlusses eingereicht werden. Spätestens 1 Woche vor dem Einbau des Wasserzählers ist die ordnungsgemäße Inbetriebnahme der Kundenanlage durch einen Unternehmer (dieser muss in das Installateurverzeichnis der E.ON Westfalen Weser AG, ehemals Stadtwerke Paderborn, oder eines anderen Versorgungsunternehmens, eingetragen sein) zu bescheinigen und einzureichen.
Ansprechpartner: Daniel Strozoda
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Bauwasser
Als Verbrauch werden je angefangene 100 m³ umbauten Raumes 5 m³ Wasser zugrunde gelegt. Die Höhe der Verbrauchsgebühr finden Sie unter dem Link "Gebühren, Steuern und Abgaben". Ansprechperson ist Fr. Altenberend.
Zusätzlicher Grundstücksanschluss
Wird die Erstellung einer zusätzlichen Grundstücksanschlussleitung erforderlich, z.B. durch Teilung oder zusätzliche Bebauung, so sind diese Kosten in tatsächlicher Höhe zu ersetzen. Dazu ist eine Kostenübernahmeerklärung einzureichen. Das Formular finden Sie unten verlinkt. Ansprechperson ist Hr. Strozoda.
Hausanschluss
Die Kosten für die Herstellung und Erneuerung der Hausanschlussleitungen sind der Stadt Delbrück zu ersetzen. Ansprechperson ist Fr. Altenberend.
Wasseranschlussbeiträge
Zur Abgeltung des wirtschaftlichen Vorteils, der durch die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung "Wasserversorgung" geboten wird, werden Wasseranschlussbeiträge erhoben. Ansprechperson ist Fr. Altenberend.
Wassergebühren
Durch die Benutzung der öffentlichen Einrichtung "Wasserversorgung" fallen Wasserverbrauchsgebühren an. Die Höhe der Verbrauchsgebühr finden Sie unter dem Link "Gebühren, Steuern und Abgaben".
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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