Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen

    Antrag auf Wasserversorgung

    Hinweise für Delbrück

    Hier finden Sie das Antragsformular.

    Beschreibung

    Hinweise für Delbrück

    Für den Anschluss des Grundstückes an die städtische Wasserversorgung ist ein Antrag zu stellen. Diesen finden Sie unter "Downloads".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wasserversorgung

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-0

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wasserwerk

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserwerkstraße 39

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 932907

    E-Mail: wasserwerk@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Delbrück

    Formulare

    Hinweise für Delbrück

    Voraussetzungen

    Hinweise für Delbrück

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Delbrück

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Delbrück

    Fristen

    Hinweise für Delbrück

    1. Wasseranschluss auf dem Grundstück vorhanden (Neubaugebiet):
    Die Anträge auf Wasserversorgung sollten mindestens 2 Wochen vor der geplanten Realisierung eingereicht werden. Die Herstellung des Leitungsgrabens auf dem Baugrundstück kann in Eigenleistung erfolgen. Lage und Umfang des Leitungsgrabens bitte mind. 1 Woche bevor die Leitung durch das Wasserwerk verlegt werden soll bei den Mitarbeitenden des Wasserwerkes erfragen. Anträge auf Bauwasser in Neubaugebieten sind 1 Woche vorher einzureichen.

    Ansprechpartnerin: Verena Altenberend

    2. Neuer Grundstücksanschluss:
    Die Anträge sollten möglichst 6 bis 8 Wochen vor Herstellung des Grundstücksanschlusses eingereicht werden. Spätestens 1 Woche vor dem Einbau des Wasserzählers ist die ordnungsgemäße Inbetriebnahme der Kundenanlage durch einen Unternehmer (dieser muss in das Installateurverzeichnis der E.ON Westfalen Weser AG, ehemals Stadtwerke Paderborn, oder eines anderen Versorgungsunternehmens, eingetragen sein) zu bescheinigen und einzureichen.

    Ansprechpartner: Daniel Strozoda

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Delbrück

    Kosten

    Hinweise für Delbrück

    Bauwasser

    Als Verbrauch werden je angefangene 100 m³ umbauten Raumes 5 m³ Wasser zugrunde gelegt. Die Höhe der Verbrauchsgebühr finden Sie unter dem Link "Gebühren, Steuern und Abgaben". Ansprechperson ist Fr. Altenberend.

    Zusätzlicher Grundstücksanschluss

    Wird die Erstellung einer zusätzlichen Grundstücksanschlussleitung erforderlich, z.B. durch Teilung oder zusätzliche Bebauung, so sind diese Kosten in tatsächlicher Höhe zu ersetzen. Dazu ist eine Kostenübernahmeerklärung einzureichen. Das Formular finden Sie unten verlinkt. Ansprechperson ist Hr. Strozoda.

    Hausanschluss

    Die Kosten für die Herstellung und Erneuerung der Hausanschlussleitungen sind der Stadt Delbrück zu ersetzen. Ansprechperson ist Fr. Altenberend.

    Wasseranschlussbeiträge

    Zur Abgeltung des wirtschaftlichen Vorteils, der durch die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung "Wasserversorgung" geboten wird, werden Wasseranschlussbeiträge erhoben. Ansprechperson ist Fr. Altenberend.

    Wassergebühren

    Durch die Benutzung der öffentlichen Einrichtung "Wasserversorgung" fallen Wasserverbrauchsgebühren an. Die Höhe der Verbrauchsgebühr finden Sie unter dem Link "Gebühren, Steuern und Abgaben".

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Delbrück

    Weitere Informationen

    Hinweise für Delbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Delbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de