Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen

    Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen

    Hinweise für Oelde

    Beschreibung

    Hinweise für Oelde


    Die Stadt Oelde erhebt einen Beitrag für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse. In Neubaugebieten lässt die Stadt die Grundstücksanschlüsse in der Regel durch ein Unternehmen herstellen. Der Umfang der hierfür erforderlichen Bauarbeiten umfasst die Herstellung der Grundstücksanschlussleitungen von der Hauptabwasseranlage (Regenwasser- und Abwasserkanal) bis über die Grundstückgrenze hinaus, einschließlich der Kontrollschächte für Abwasser- und Regenwasser. Die Kosten der Grundstücksanschlüsse werden auf Basis der geprüften Rechnung des beauftragten Unternehmers von den Grundstückseigentümern mittels Bescheid gefordert.

    Ortsrecht

    Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Oelde


    Rechtsgrundlagen allgemein

    Kommunalabgabengesetz KAG Gemeindeordnung des Landes NRW Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung für die Stadtentwässerung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ratsstiege 1

    59302 Oelde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02522 72-436

    Fax: 02522 72-443

    E-Mail: bettina.jathe@oelde.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oelde

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de