Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen

    Kanalanschlussbeitrag

    Hinweise für Südlohn

    Beschreibung

    Hinweise für Südlohn

    Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung der gemeindlichen Abwasseranlage erhebt die Gemeinden einen Kanalanschlussbeitrag im Sinne des § 8 Abs.4 Satz 3 KAG NRW.

    Ein Grundstück unterliegt der Beitragspflicht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    Das Grundstück muss die an die Abwasseranlage tatsächlich und rechtlich angeschlossen werden können,
    für das Grundstück muss nach der Entwässerungssatzung ein Anschlussrecht bestehen und
    das Grundstück muss eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt sein (z.B. durch Bebauungsplan), so dass es bebaut oder gewerblich genutzt werden darf oder soweit für ein Grundstück eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist (z.B. im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB), muss das Grundstück nach der Verkehrsauffassung Bauland sein und nach der geordneten städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen.

    Der Maßstab für die Anschlussbeiträge ist die Veranlagungsfläche Diese ergibt sich aus der Grundstücksfläche und einem Veranlagungsfaktor:

    bei eingeschossiger Bebaubarkeit: 1,0
    bei zweigeschossiger Bebaubarkeit: 1,25
    bei dreigeschossiger Bebaubarkeit: 1,5
    bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit: 1,75
    bei sechs- und höhergeschossiger Bebaubarkeit: 2,0.

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    Ansprechpartner

    20-2 Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Winterswyker Straße 1

    46354 Südlohn

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Südlohn

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Der Beitrag beträgt 2,80 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de