Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen
Hinweise für Waldfeucht
Beschreibung
Hinweise für Waldfeucht
Im Versorgungsgebiet des Gemeindewasserwerkes Waldfeucht besteht die Möglichkeit, Wasser aus öffentlichen Hydranten für vorübergehende Zwecke (z.B. Teichbefüllung, Arbeiten bei Neubau eines Gebäudes usw.) zu entnehmen. Hierfür sind Hydrantenstandrohre des Gemeindewasserwerkes mit Wasserzählern zu benutzen. Das Entleihen des Standrohres ist bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen (Kaution von 150 € ist in bar zu hinterlegen).
Es wird darauf hingewiesen, dass für Poolbefüllungen keine Standrohre ausgegeben werden.
Antrag siehe Download-Bereich
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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