Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII

    Bestattungskostenhilfe

    Hinweise für Iserlohn

    Beschreibung

    Hinweise für Iserlohn

    Die erforderlichen Kosten für eine Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

    Der Antrag zur Übernahme von Bestattungskosten ist bei dem Träger der Sozialhilfe zu stellen, der bis zum Tod an die verstorbene Person Sozialhilfe geleistet hat. In allen anderen Fällen der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich der Sterbeort liegt.

    Eine Übernahme der Bestattungskosten kann beantragen, wer rechtlich verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen. Dies sind in nachstehender Reihenfolge:

    • der vertraglich Verpflichtete (z. B. aus einem notariellen Vertrag heraus)
    • der Erbe oder die Erben
    • der Vater des Kindes beim Tode der nicht mit ihm verheirateten Mutter infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung
    • die Unterhaltspflichtigen (Ehegatte, Abkömmlinge, Eltern), soweit die Kosten nicht von den Erben getragen werden
    • derjenige, der aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht tätig geworden ist und die Kosten zu tragen hat

    Die Übernahme der Bestattungskosten ist vom Einkommen und Vermögen des Verpflichteten abhängig. Für die Kosten gibt es festgelegte Höchstsätze. Darüber hinausgehende Kosten werden vom Sozialamt nicht beglichen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Finanzielle Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Jacobi-Platz 12 (für Navigationsgeräte: Rathausstraße)

    58636 Iserlohn

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Iserlohn

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Nachweise über Einkommen und Vermögen
    • Nachweis über Wert des Nachlasses
    • Sterbeurkunde
    • Rechnung über Bestattungskosten
    • Angabe der nahen Angehörigen (Ehegatten, Kinder, Eltern)

    Formulare

    Hinweise für Iserlohn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Iserlohn

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Iserlohn

    • § 74 SGB XII

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Iserlohn

    Fristen

    Hinweise für Iserlohn

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Iserlohn

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Iserlohn

    Weitere Informationen

    Hinweise für Iserlohn

    • Bestattungskostenübernahme

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de