Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII
Bestattungskostenhilfe
Hinweise für Hemer
Beschreibung
Hinweise für Hemer
Die Bestattungskosten werden nach §74 SGB XII übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Hier müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Erben bzw. Verpflichteten geprüft werden. Das Vermögen des Verstorbenen ist einzusetzen.Hinweis auf Terminvergabe: Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner(in).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Was im einzelnen vorzulegen ist, hängt natürlich von der Art der beantragten Leistung ab. In aller Regel sind aber folgende Nachweise erforderlich:Vollständige Einkommensunterlagen,Belege über Vermögen,Nachweise über laufende Ausgaben,MietvertragDie Leistungssachbearbeiter/innen informiert jeden Antragsteller ausführlich, welche Unterlagen vorzulegen sind.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§74 SGB XII
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen