Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII

    Bestattungskostenhilfe

    Hinweise für Hemer

    Beschreibung

    Hinweise für Hemer

    Die Bestattungskosten werden nach §74 SGB XII übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Hier müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Erben bzw. Verpflichteten geprüft werden. Das Vermögen des Verstorbenen ist einzusetzen.Hinweis auf Terminvergabe: Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner(in).

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Fachdienst 2.4.1 - Team Soziale Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hademareplatz 44

    58675 Hemer

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hemer

    Was im einzelnen vorzulegen ist, hängt natürlich von der Art der beantragten Leistung ab. In aller Regel sind aber folgende Nachweise erforderlich:Vollständige Einkommensunterlagen,Belege über Vermögen,Nachweise über laufende Ausgaben,MietvertragDie Leistungssachbearbeiter/innen informiert jeden Antragsteller ausführlich, welche Unterlagen vorzulegen sind.

    Formulare

    Hinweise für Hemer

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hemer

    Rechtsgrundlage(n)

    §74 SGB XII

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hemer

    Fristen

    Hinweise für Hemer

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hemer

    Kosten

    Hinweise für Hemer

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hemer

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hemer

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de