Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII

    Bestattungskostenhilfe

    Hinweise für Wesseling

    Beschreibung

    Hinweise für Wesseling

    Bei einem Sterbefall stellen sich viele Fragen. Die Friedhofsverwaltung steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Stadt Wesseling hat die Aufgaben der Friedhofsverwaltung aufgeteilt.

    Für die Terminvergabe bei Beisetzungen, Gebührenbescheiden für Leistungen der Friedhofsverwaltung und Fragen zu den Nutzungsrechten helfen Ihnen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung im Standesamt weiter.

    Bei Fragen zu Grabgestaltung, Pflege von Gräbern und Gestaltung von Grabdenkmälern wenden Sie sich bitte an die Kollegen der Entsorgungsbetriebe Wesseling (Betriebshof). Über den Grabmalantrag sind die Beantragung einer Grabstelle oder deren Umgestaltung möglich.

    Im Rahmen der Friedhofsplanung werden die Belegungen und Restlaufzeiten von Gräbern auf den städtischen Friedhöfen erhoben und die Grabvergabe koordiniert. Die Pläne der Friedhöfe in Wesseling stehen als Download zur Verfügung.

    Die Stadt Wesseling unterhält in den einzelnen Stadtteilen insgesamt 6 Friedhöfe:

    • Friedhof Berzdorf (Sternenstraße)
    • Friedhof Hubertusstraße
    • Friedhof Friedensweg
    • Friedhof Römerstraße
    • Friedhof Keldenich (Friedhofsweg / Vogelsang / Schulstraße)
    • Friedhof Urfeld (Auf der Trift)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Alfons-Müller-Platz

    50389 Wesseling

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt und Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Alfons-Müller-Platz

    50389 Wesseling

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesseling

    Formulare

    Hinweise für Wesseling

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wesseling

    Rechtsgrundlage(n)

    §74 SGB XII

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wesseling

    Fristen

    Hinweise für Wesseling

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesseling

    Kosten

    Hinweise für Wesseling

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesseling

    Tägliche Öffnungszeiten für alle Friedhöfe

    • November bis Februar   :  8:00 - 17:00 Uhr
    • März bis April         :  7:30 - 19:00 Uhr
    • Mai bis August         :  7:00 - 20:00 Uhr
    • September bis Oktober  :  7:30 - 19:00 Uhr

    Folgende Grabarten stehen auf den Friedhöfen der Stadt Wesseling zur Verfügung:

    • Wahlgräber
    • Pflegeleichte Wahlgräber
    • Reihengräber
    • Pflegeleichte Reihengräber
    • Urnenwahlgräber
    • Urnenreihengräber
    • Anonyme Sargbestattung (Ausschließlich auf dem Friedhof Hubertusstraße)
    • Anonyme Urnenbestattung (Ausschließlich auf dem Friedhof Hubertusstraße)
    • Reihengräber für Tot-und Fehlgeburten
    • Reihengräber für Kinder
    • Grabstätten für Opfer von Kriegs- oder Gewaltherrschaft

    Folgende Ruhefristen für Grabstätten sind zu wahren:

    • Für Leichen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr - 15 Jahre
    • für Tot- und Fehlgeburten - 5 Jahre
    • Für Leichen ab dem 6. Lebensjahr - 25 Jahre
    • Für Aschen - 25 Jahre

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesseling

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de