Präventive Aufklärung über Suchtproblematik

    Präventive Aufklärung über Suchtproblematik

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Für Dortmund wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 16a SGB II

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de