Präventive Aufklärung über Suchtproblematik

    Präventive Aufklärung über Suchtproblematik

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Für Kreis Rhein-Erft-Kreis (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 16a SGB II

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de