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Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Sofern Sie Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer eines Grundstücks sind, können Sie die archivierten Bauakten einsehen. Damit andere Personen keinen Einblick in Ihre Daten erhalten, müssen Sie sich hierfür mit Personalausweis legitimieren.
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Sie können die Akteneinsicht auch durch eine/n Bevollmächtigte/n durchführen lassen. Diese/r muss mit einer schriftlichen Bevollmächtigung ihre/seine Berechtigung nachweisen. Ebenso sind entsprechende Ausweiskopien von der/dem Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers bzw. der Vollmachtgeberin vorzulegen.
Bitte beachten Sie, das zur Akteneinsicht vorher ein entsprechender Termin zu vereinbaren ist.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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