Altakten-Archiv
Hinweise für Hürth
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Personen mit Eigentumsrechten oder Personen, die Architektur-, Planungsbüros, Banken oder Sparkassen vertreten, sachverständige Personen sowie auf andere Weise berechtigte Personen können auf schriftlichen Antrag eine Altakteneinsicht beantragen. Die Antragstellung ist auch per E-Mail möglich.
Es handelt sich hierbei um ein freiwilliges Serviceangebot, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Einsichtnahme und auf das Vorhandensein abgeschlossener Bauakten. Die Archivierung der Akten dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und steht der Allgemeinheit grundsätzlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung.
Hierzu ist die Vorlage eines Eigentumsnachweises (Aktueller Grundbuchauszug, der nicht älter als 6 Monate sein darf oder Grundbesitzabgabebescheid für das aktuelle Jahr von den Stadtwerken) oder die schriftliche Vollmacht der Personen mit Eigentumsrechten direkt bei Antragstellung erforderlich. Sobald die Akte aus dem Archiv vorliegt, wird ein Termin zur Akteneinsicht schriftlich mitgeteilt.
Folgende Gebühren sind nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hürth zu entrichten:
- Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A4
für die ersten 10 Seiten jeweils 0,70 Euro ab der 11. Seite jeweils 0,40 Euro
Farbkopie je Seite 1,20 Euro
- DIN A3 für jede Seite 0,90 Euro
Farbkopie für jede Seite 1,70 Euro
- Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird.
Gebühr je angefangene ¼ Stunde 9,00 Euro
- Anforderung von Bauakten mit Einsichtnahme
Gebühr je angefangene ¼ Stunde 12,50 Euro
Online-Dienste
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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