Archivgut
Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Eine Akteneinsicht ist grundsätzlich nur auf Vorbestellung möglich. Nutzen Sie hierzu bitte das unter Downloads aufgeführte Antragsformular. Über die Bereitstellung der Akten werden Sie entsprechend informiert.
Einsichtnahmen können nur nach vorheriger Terminabsprache wahrgenommen werden!
Die Mitarbeiter*innen des Bauaktenarchivs setzen sich zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung. Es wird gebeten, von persönlichen Nachfragen hierzu abzusehen.
Auf Grund des Datenschutzes dürfen Kopien nur von Bauzeichnungen, Bauscheinen sowie statischen Berechnungen und Plänen aus den Bauakten gefertigt werden.
Die Vollständigkeit der Akten kann nicht gewährleistet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Für die Beantragung einer Bauakteneinsicht verwenden Sie bitte das Antragsformular (siehe Downloads).
Anschließend wird ein Termin mit Ihnen vereinbart.
Zur Akteneinsicht ist dann entsprechend vorzulegen:
- Eigentümer*innen: Personalausweis und Eigentümernachweis
- bevollmächtigte Person: Vollmacht des/der Eigentümers*in, Eigentümernachweis und den eigenen Personalausweis
- Hausverwaltungen: Eigentümernachweis, Verwaltervertrag und den eigenen Personalausweis.
Als Eigentümernachweis gelten z. B. Grundbesitzabgabenbescheid, Grundbuchauszug oder Kaufvertrag.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Kontakt:
E-Mail: Bauaktenarchiv@amt61.essen.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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