Negativbescheinigung über die Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens Erteilung
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Hinweise für Nümbrecht
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Links § 34b Absatz 4 Nummer 2 Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34b.html]§ 34c Absatz 2 Nummer 2 Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html]§ 34d Absatz 2 Nummer 2 Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34d.html]
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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