Hilfe im Haushalt beantragen
Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder anderen Umständen Ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können und auch keine andere Person im Haushalt dies übernehmen kann, können Sie Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Personen mit eigenem Haushalt sollen Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten, wenn weder sie selbst noch, falls sie mit anderen Haushaltsangehörigen zusammenleben, die anderen Haushaltsangehörigen den Haushalt führen können und die Weiterführung des Haushalts geboten ist.
So beginnt die gesetzliche Vorschrift im 12. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII), welche die Anspruchsgrundlage für die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts bildet. Den gesamten Wortlaut des § 70 SGB XII finden Sie unter dem nachstehend eingefügten Link.
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ist eine Leistung der Sozialhilfe, die unter der Überschrift "Hilfen in anderen Lebenslagen" im 9. Kapitel des SGB XII aufgeführt ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschussen die Krankenkassen eine Haushaltshilfe. Die Leistungen der gesetzlichen KV gehen denen der Sozialhilfe vor.
Soweit pflegebedürftige Personen eine Haushaltshilfe benötigen, ist zunächst vorrangig zu prüfen, ob über die gesetzliche Pflegeversicherung oder die Hilfe zur Pflege der hauswirtschaftliche Bedarf bereits abgegolten ist. Bei einer Einstufung ab Pflegegrad 2 ist dies so zu sehen, weshalb zusätzliche Leistungen der Sozialhilfe gemäß § 70 SGB XII zur Unterstützung im Haushalt dann regelmäßig nicht beansprucht werden können.
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ist nicht nur nachrangig gegenüber anderen Leistungsansprüchen, sondern auch bedürftigkeitsabhängig.
Wer nur einzelne Verrichtungen im eigenen Haushalt nicht mehr ausführen kann, fällt nicht unter die Vorschrift des § 70 SGB XII, sondern kann gegebenenfalls - und im Rahmen bestehender Bedürftigkeit - einen individuellen Zuschlag zum Regelsatz oder Mehrbedarf der laufenden Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten (§ 27a Abs. 4 Nr. 2 SGB XII).
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern. Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt der Stadt Geseke sowie - im Falle von Pflegebedürftigkeit - an die Pflegeberatung der Stadt Geseke.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Soziale Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02942 500-180
E-Mail: sozialverwaltung@geseke.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Geseke
Welche Formulare und Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, ist abhängig vom jeweiligen Sachverhalt. Die Stadt Geseke, Abteilung Soziale Sicherung informiert Sie darüber ganz individuell bei Ihrer Vorsprache.
Formulare
Hinweise für Geseke
- Sozialhilfe: Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt (auch für einige andere Hilfen)
- Sozialhilfe: Erklärung zur Vermögenssituation (Anlage V)
- Sozialhilfe: Mietbescheinigung allgemein
- Sozialhilfe: Merkblatt zu den Mitwirkungspflichten im Rahmen der Sozialhilfe
- Sozialhilfe: Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
- Sozialhilfe: Vertretungsvollmacht
- Sozialhilfe: Überprüfungsbogen für Weiterbewilligung (Hilfen zur hauswirtschaftlichen Unterstützung)
- Pflege: Angebotsfinder NRW
- Sozialhilfe: Hinweise zum Datenschutz
Voraussetzungen
- Weder Sie selbst als haushaltsführende Person noch eine andere Person des Haushalts kann aufgrund einer vorübergehenden Notlage diesen weiterführen.
- Es ist notwendig und sinnvoll den Haushalt weiterzuführen, beispielsweise weil Sie minderjährige, schulpflichtige Kinder betreuen.
- Sie sind auf die Unterstützung angewiesen, da Sie die Hilfe im Haushalt nicht selbst finanzieren können.
- Die Hilfe ist nur vorübergehend notwendig. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn Sie durch die Hilfe eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermeiden oder aufschieben können.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Geseke
Verfahrensablauf
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Fristen
Hinweise für Geseke
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Geseke
Kosten
Hinweise für Geseke
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Geseke
Weitere Informationen
Hinweise für Geseke
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 11.11.2022