Anzeige der Fortsetzung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Tierschutzrecht
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen im Tierschutzrecht fortsetzen
Beschreibung
nicht angegeben
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
§ 13a Absatz 6, Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) i.V.m. § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 2 TierSchG i.V.m. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes Punkt 12.2.2.2
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen