Betreuungsverfügung
Betreuungsverfügung
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Die Aufgabenschwerpunkte der Betreuungsbehörde sind:
- Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht
- Beratung der Beteiligten vor Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung
- Unterstützung bei Suche nach geeigneten gesetzlichen Betreuern
- Beratung ehrenamtlicher durch das Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer
- Unterstützung von gesetzlichen Betreuern bei Notwendigkeit
- Beratung von Betreuten in schwierigen Lebenssituationen
- Beratung von Angehörigen der gesetzlich Betreuten
- Hilfestellung bei Konflikten zwischen Institutionen und Betreuten und Angehörigen
- Führung von Betreuungen gemäß Gerichtsbeschluss
- Kooperation mit und Unterstützung von anerkannten Betreuungsvereinen
- Beratung von angehenden Betreuungsvereinen
Die Betreuungsbehörde Kreis Euskirchen ist zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Euskirchen und Schleiden.
Sprechstunde nach Vereinbarung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Euskirchen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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