Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Die erforderlichen Unterlagen sind:
Festsetzungsbereich Schmutzwasser:
- Abgabeerklärung gemäß § 11 Abs. 3 AbwAG in Verbindung mit § 10 AbwAG NRW zur Ermittlung der Abwasserabgabe gemäß § 6 AbwAG (Jahresschmutzwassermenge)
- Antrag auf Berücksichtigung einer Vorbelastung nach § 4 Abs. 3 AbwAG
- Verrechnung von technischen Maßnahmen nach § 10 Abs. 3 oder Abs. 4 AbwAG
Festsetzungsbereich Niederschlagswasser im kommunalen Bereich:
- Neu-/ Änderungserklärung für Mischkanalisation: ein Übersichtsplan (2-fach) mit Eintrag:
- der Lage der Kläranlage
- der Einzugsgebietsgrenzen der Kläranlage
- der Bereich der betreffenden Kanalisationsnetznummer/n
- der Lage der Hauptsammler
- der Lage von Bauwerkender Regenwasserbehandlung und -rückhaltung
- Neu-/ Änderungserklärung für Mischkanalisation: ein Übersichtsplan (2-fach) mit Eintrag:
- der Bereiche der Einleitungsstellen
- ggf. der Lage der Kläranlage
- ggf. der Lage von Bauwerken der Regenwasserbehandlung und -rückhaltung
- ggf. Steckbrief der Einleitungsstelle aus dem NBK
- Verrechnung von technischen Maßnahmen nach (§ 8 Abs. 6 AbwAG NRW in Verbindung mit) § 10 Abs. 3 oder Abs. 4 AbwAG
Festsetzungsbereich Niederschlagswasser im gewerblich/industriellen Bereich:
- Neu-/Änderungserklärung für die gewerbliche Fläche
- Verrechnung von technischen Maßnahmen nach (§ 8 Abs. 6 AbwAG NRW in Verbindung mit) § 10 Abs. 3 oder Abs. 4 AbwAG
Festsetzungsbereich Kleineinleiter:
- Abgabeerklärung gem. § 11 Abs. 2 AbwAG in Verbindung mit § 10 AbwAG NRW
- Verrechnung von technischen Maßnahmen nach § 10 Abs. 4 AbwAG
Sollten Sie über die in dem Formular abgefragten Angaben hinaus Gesichtspunkte vortragen wollen, tragen Sie dies bitte unter Beifügung entsprechender Nachweise und Unterlagen vor.
Voraussetzungen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Sie leiten als Gemeinde/Stadt, (Ab-)Wasserverband oder Gewerbe- und Industriebetrieb Abwasser (Schmutz- und/oder Niederschlagswasser) in ein Gewässer (Fließ- oder Stehgewässer sowie Grundwasser) ein.
Fristen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Kosten
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 05.10.2020
Stichwörter
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