Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die seit 1981 in Deutschland erhoben wird. Die Abwasserabgabe ist nicht mit den Abwassergebühren für Ihren privates Haushalt zu verwechseln. Daher ist das direkte Einleiten von Abwasser in ein Gewässer (Fließ- oder Stehgewässer sowie Grundwasser) Voraussetzung für die Erhebung der Abwasserabgabe.
Wenn Sie Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Gewässer einleiten, sind Sie abgabepflichtig. In NRW sind als Abgabepflichtige die Gemeinden/Städte, (Ab-)Wasserverbände und Gewerbe- oder Industriebetriebe betroffen. Zur Festsetzung der Abgabe sind verschiedene Informationen notwendig. In viele Fällen müssen Sie sich als Abgabepflichtiger erklären und bestimmte Daten liefern.
Für die Ausnahme von der Abgabepflicht oder der Befreiung von der Abgabe muss Ihre Einleitung bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese sind von Ihnen entsprechend nachzuweisen.
Da die Festsetzung für ein bestimmtes Jahr (Veranlagungsjahr) bis spätestens 2 Jahren nach dessen Ablauf erfolgen muss, sind von Ihnen gewisse Fristen für die Lieferung von Informationen einzuhalten.
In Nordrhein-Westfalen ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) für die Erhebung der Abwasserabgabe zuständig.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Die erforderlichen Unterlagen sind:
Festsetzungsbereich Schmutzwasser:
- Abgabeerklärung gemäß § 11 Abs. 3 AbwAG in Verbindung mit § 10 AbwAG NRW zur Ermittlung der Abwasserabgabe gemäß § 6 AbwAG (Jahresschmutzwassermenge)
- Antrag auf Berücksichtigung einer Vorbelastung nach § 4 Abs. 3 AbwAG
- Verrechnung von technischen Maßnahmen nach § 10 Abs. 3 oder Abs. 4 AbwAG
Festsetzungsbereich Niederschlagswasser im kommunalen Bereich:
- Neu-/ Änderungserklärung für Mischkanalisation: ein Übersichtsplan (2-fach) mit Eintrag:
- der Lage der Kläranlage
- der Einzugsgebietsgrenzen der Kläranlage
- der Bereich der betreffenden Kanalisationsnetznummer/n
- der Lage der Hauptsammler
- der Lage von Bauwerkender Regenwasserbehandlung und -rückhaltung
- Neu-/ Änderungserklärung für Mischkanalisation: ein Übersichtsplan (2-fach) mit Eintrag:
- der Bereiche der Einleitungsstellen
- ggf. der Lage der Kläranlage
- ggf. der Lage von Bauwerken der Regenwasserbehandlung und -rückhaltung
- ggf. Steckbrief der Einleitungsstelle aus dem NBK
- Verrechnung von technischen Maßnahmen nach (§ 8 Abs. 6 AbwAG NRW in Verbindung mit) § 10 Abs. 3 oder Abs. 4 AbwAG
Festsetzungsbereich Niederschlagswasser im gewerblich/industriellen Bereich:
- Neu-/Änderungserklärung für die gewerbliche Fläche
- Verrechnung von technischen Maßnahmen nach (§ 8 Abs. 6 AbwAG NRW in Verbindung mit) § 10 Abs. 3 oder Abs. 4 AbwAG
Festsetzungsbereich Kleineinleiter:
- Abgabeerklärung gem. § 11 Abs. 2 AbwAG in Verbindung mit § 10 AbwAG NRW
- Verrechnung von technischen Maßnahmen nach § 10 Abs. 4 AbwAG
Sollten Sie über die in dem Formular abgefragten Angaben hinaus Gesichtspunkte vortragen wollen, tragen Sie dies bitte unter Beifügung entsprechender Nachweise und Unterlagen vor.
Formulare
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Verwenden Sie die bereitgestellten Vordrucke im OZG- Portal (in Planung) oder informieren Sie sich auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW): https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/umweltabgaben/abwasserabgabe/service/formulare
Voraussetzungen
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Sie leiten als Gemeinde/Stadt, (Ab-)Wasserverband oder Gewerbe- und Industriebetrieb Abwasser (Schmutz- und/oder Niederschlagswasser) in ein Gewässer (Fließ- oder Stehgewässer sowie Grundwasser) ein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Zur Erfüllung der gesetzlichen Erklärungs- und Abgabepflicht im Rahmen der Festsetzung der Abwasserabgabe:
- Wählen Sie den Festsetzungsbereich (Schmutzwasser, Kleineinleiter, Niederschlagswasser, gewerbliches Niederschlag) aus
- Wählen Sie das gewünschte Formular (Erklärung, Antrag, Mitteilung) aus
- Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie ggf. die benötigten Nachweise hinzu
- Übersenden Sie das Formular in elektronischen Form an das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW)
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung
- Nach Prüfung durch das LANUV NRW erhalten Sie ggf. weitere Informationen bis zur Festsetzung der Abwasserabgabe im Form eines Bescheides
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 05.10.2020
Stichwörter
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