Ausführungsgenehmigung fliegende Bauten
Beschreibung
Hinweise für Soest
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, z.B. Karussells und Zelte. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste gelten nicht als Fliegende Bauten.
Die Stadt Soest ist als Sondergenehmigungsbehörde bestimmt worden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Ausführungsgenehmigung
- Baubeschreibung
- Nachweis der Standsicherheit
- Prüfbericht eines Prüfamtes für Baustatik zum Nachweis der Standsicherheit
- Kosten der Herstellung des betriebsfertigen Fliegenden Bau
Gegebenenfalls erforderlich:
- Rettungswegeplan
- Sicherheitsnachweise über maschinentechnische Teile
- Sicherheitsnachweise über die elektrische Anlage
- Prüfberichte von Sachverständigen zu den Sicherheitsnachweisen
- Schaltpläne
Sie müssen die Unterlagen zum Antrag in zweifacher Ausfertigung einreichen.
Voraussetzungen
Eine Ausführungsgenehmigung ist für jeden Fliegenden Bau erforderlich, der nicht vom Erfordernis der Genehmigung freigestellt ist.
Rechtsgrundlage(n)
- § 79 Landesbauordnung NRW (Fliegende Bauten)
- Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahme (FlBauVV)
- § 30 Verordnung über bautechnische Prüfungen (Übertragung von Zuständigkeiten für Ausführungsgenehmigungen Fliegender Bauten)
- § 20 Verordnung über bautechnische Prüfungen (Bauvorlagen für die Ausführungsgenehmigung Fliegender Bauten)
- § 29 Verordnung über bautechnische Prüfungen (Typenprüfung Prüfung Fliegender Bauten)
- Runderlass Fliegende Bauten (Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahme)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (Tarifstelle 2.5.5.1)
Verfahrensablauf
Sie stellen einen Antrag auf Ausführungsgenehmigung bei der Genehmigungsbehörde (Bauordnungsämter der Städte: Dortmund, Essen, Köln, Soest, Bielefeld).
Gegebenenfalls sind Unterlagen nachzureichen oder Prüfungen zu veranlassen.
Gegebenenfalls muss der Fliegenden Bau probeweise aufgestellt werden.
Die Ausführungsgenehmigung wird erteilt und mit geprüften Bauvorlagen, Prüfberichten und Leerseiten für Gebrauchsnahmen zu einem Prüfbuch gebunden.
Sie erhalten das Prüfbuch mit eingebundener Ausführungsgenehmigung und einen Gebührenbescheid.
Falls sich die Buchbindung verzögert, kann für maximal 9 Monate ein vorläufiges Prüfbuch erstellt werden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Ausführungsgenehmigung gilt in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.08.2020