Fliegende Bauten Genehmigung

    Bauüberwachung, Bauzustandsbesichtigungen

    Sie möchten ein Festzelt oder ein Fahrgeschäft an verschiedenen Veranstaltungsorten in Deutschland betreiben? Für sogenannte Fliegende Bauten benötigen Sie eine Ausführungsgenehmigung, bevor Sie sie erstmals aufstellen und in Gebrauch nehmen dürfen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Durch die Prüfung auf Übereinstimmung mit den genehmigten Bauunterlagen und Einhaltung der technischen Bestimmungen soll die allgemeine Sicherheit und Ordnung sicher gestellt werden. Die Prüfung erfolgt unter anderem auch auf Anzeige der Fertigstellung des Rohbaus oder der abschließenden Fertigstellung durch den Bauherrn oder Bauleiter. Weiterhin führen die Mitarbeiter die Gebrauchsabnahme sogenannter Fliegender Bauten (z. B. Zelte über 75 m², Traglufthallen, Fahrgeschäfte, Tribünen) durch.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bautechnisches Team West 105.23

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bautechnisches Team Ost 105.22

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerberatung Bauen 105.21

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Alle Unterlagen und Nachweise, die im Rahmen der Genehmigung gefordert wurden oder erforderlich sind.

    Für die Gebrauchsabnahme fliegender Bauten ist die Vorlage eines gültigen Prüfbuches erforderlich.

    Voraussetzungen

    Eine Ausführungsgenehmigung ist für jeden Fliegenden Bau erforderlich, der nicht vom Erfordernis der Genehmigung freigestellt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal

    BauO NRW

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag auf Ausführungsgenehmigung bei der Genehmigungsbehörde (Bauordnungsämter der Städte: Dortmund, Essen, Köln, Soest, Bielefeld).

    Gegebenenfalls sind Unterlagen nachzureichen oder Prüfungen zu veranlassen.

    Gegebenenfalls muss der Fliegenden Bau probeweise aufgestellt werden.

    Die Ausführungsgenehmigung wird erteilt und mit geprüften Bauvorlagen, Prüfberichten und Leerseiten für Gebrauchsnahmen zu einem Prüfbuch gebunden.

    Sie erhalten das Prüfbuch mit eingebundener Ausführungsgenehmigung und einen Gebührenbescheid.

    Falls sich die Buchbindung verzögert, kann für maximal 9 Monate ein vorläufiges Prüfbuch erstellt werden.

    Fristen

    Die Ausführungsgenehmigung wird für höchstens 5 Jahre erteilt. Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Ausführungsgenehmigung müssen vor Fristablauf gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei vollständigen Antragsunterlagen in der Regel innerhalb von 6 Wochen. Eine Verlängerung aus wichtigen Gründen ist möglich.

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGO). Für die Gebrauchsabnahme werden die Gebühren sofort vor Ort und in bar fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Ausführungsgenehmigung gilt in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland.

     

    Weitere Informationen

    Informationssystem der Bauministerkonferenz: https://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=12208&o=759O986O991O12208 · Regelungen für Fliegende Bauten · Listen der Genehmigungsstellen, Prüfämter, Ansprechpartner · Auslegungen zu Fliegenden Bauten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de