Bauüberwachung, Bauzustandsbesichtigungen
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Durch die Prüfung auf Übereinstimmung mit den genehmigten Bauunterlagen und Einhaltung der technischen Bestimmungen soll die allgemeine Sicherheit und Ordnung sicher gestellt werden. Die Prüfung erfolgt unter anderem auch auf Anzeige der Fertigstellung des Rohbaus oder der abschließenden Fertigstellung durch den Bauherrn oder Bauleiter. Weiterhin führen die Mitarbeiter die Gebrauchsabnahme sogenannter Fliegender Bauten (z. B. Zelte über 75 m², Traglufthallen, Fahrgeschäfte, Tribünen) durch.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
Alle Unterlagen und Nachweise, die im Rahmen der Genehmigung gefordert wurden oder erforderlich sind.
Für die Gebrauchsabnahme fliegender Bauten ist die Vorlage eines gültigen Prüfbuches erforderlich.
Voraussetzungen
Eine Ausführungsgenehmigung ist für jeden Fliegenden Bau erforderlich, der nicht vom Erfordernis der Genehmigung freigestellt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wuppertal
BauO NRW
Verfahrensablauf
Sie stellen einen Antrag auf Ausführungsgenehmigung bei der Genehmigungsbehörde (Bauordnungsämter der Städte: Dortmund, Essen, Köln, Soest, Bielefeld).
Gegebenenfalls sind Unterlagen nachzureichen oder Prüfungen zu veranlassen.
Gegebenenfalls muss der Fliegenden Bau probeweise aufgestellt werden.
Die Ausführungsgenehmigung wird erteilt und mit geprüften Bauvorlagen, Prüfberichten und Leerseiten für Gebrauchsnahmen zu einem Prüfbuch gebunden.
Sie erhalten das Prüfbuch mit eingebundener Ausführungsgenehmigung und einen Gebührenbescheid.
Falls sich die Buchbindung verzögert, kann für maximal 9 Monate ein vorläufiges Prüfbuch erstellt werden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Wuppertal
Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGO). Für die Gebrauchsabnahme werden die Gebühren sofort vor Ort und in bar fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Ausführungsgenehmigung gilt in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.08.2020
Stichwörter
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