Fahrerkarte Ersatz wegen Verlust

    Fahrerkarte

    Hinweise für Borken

    Eine Fahrerkarte ist ein mit einem Speicherchip versehener personengebundener Nachweis von Fahr- und Arbeitsdaten von Kraftfahrern im gewerblichen Personen- und Güterverkehr mit digitalem Fahrtenschreiber.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Eine Fahrerkarte ist ein mit einem Speicherchip versehener personengebundener Nachweis von Fahr- und Arbeitsdaten von Kraftfahrern im gewerblichen Personen- und Güterverkehr mit digitalem Fahrtenschreiber. Ob Sie für Ihre Tätigkeit eine Fahrerkarte benötigen, erfahren Sie z. B. beim Bundesamt für Güterverkehr. Die Führerscheinstelle ist nur für die Bestellung der Fahrerkarten zuständig.

    Wenn Sie noch im Besitz eines Papierführerscheines sind, muss dieser zunächst in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden, siehe auch „alter" Papierführerschein. Beide Anträge können zusammen gestellt werden.

    Die Fahrerkarte können Sie wahlweise als Antrag per Post  an die Führerscheinstelle in Borken senden oder in den Briefkasten (auch in Ahaus und Bocholt möglich) einwerfen.

    Eine Terminvereinbarung ist nicht möglich!

    Sie erhalten nach Bearbeitung des Antrag einen Gebührenbescheid durch die Führerscheinstelle, die Fahrerkarte wird durch das Kraftfahrt Bundesamt zugestellt (ca. 14 Tage).

    Sofern die Gültigkeit länger als vier Wochen beträgt, wird die Fahrerkarte erst kurz vor Ablauf der Gültigkeit bestellt und auch dann erst der Gebührenbescheid erstellt!

    Wenn Sie noch im Besitz eines Papierführerscheines sind, muss dieser zunächst in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden, siehe auch „alter" Papierführerschein. Beide Anträge können zusammen gestellt werden.

    Bei Verlust/Diebstahl oder Reklamation erhalten Sie für die Zwischenzeit eine Bescheinigung, mit der Sie im Inland ohne Fahrerkarte fahren dürfen. Gerne können Sie sich dann unter fahrerlaubnis@kreis-borken.de melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster Dezernat 57

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861/681 1340

    E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    • aktuelles (max. 1 Jahr altes) biometrisches Passfoto

    • Kopie gültiges Ausweisdokument (Vorder- und Rückseite)

    • Kopie Führerschein (Vorder- und Rückseite)

    Im Falle einer defekten Fahrerkarte ist diese zwingend dem Antrag beizufügen.

    Sofern nur die Gültigkeit abgelaufen ist, ist die Fahrerkarte nach Ablauf 28 Tage mitzuführen und in keinem Fall dem Antrag beizufügen.

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
    • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de