Wohnsitz Anmeldung

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Beziehen Sie eine neue Wohnung in Schwerte und waren Sie vorher in einer anderen Stadt gemeldet? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug beim Bürgerservice anmelden.

    Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, werden Sie automatisch nach der Anmeldung vom Bürgerservice der Stadt Schwerte in Ihrem früheren Wohnort abgemeldet. Eine Abmeldebestätigung der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnsitzes benötigen Sie nicht mehr.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    • sämtliche Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass; bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls nationaler Pass und Ausweis sowie Aufenthaltstitel)
    • Nachweise zum Abgleich Ihrer persönlichen Daten
      Diese sind:
      • bei verheirateten Personen,
        die Heirats- bzw. Eheurkunde oder alternativ eine aktuelle Familienbuchabschrift
         
      • bei ledigen Personen,
        die aktuelle Geburtsurkunde
         
      • bei geschiedenen Personen,
        Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil oder alternativ eine aktuelle Familienbuchabschrift
         
      • bei verwitweten Personen,
        Heiratsurkunde und Sterbeurkunde der Ehegattin/des Ehegatten
    • sollte es sich nicht um deutsche oder internationale Urkunden handeln, benötigen Sie eine Übersetzung in die deutsche Sprache.
    • ggf. Kraftfahrzeugschein der umziehenden Person, sofern Sie innerhalb der Stadt Schwerte umziehen oder aus einer anderen Stadt innerhalb des Kreises Unna zuziehen.
    • Das persönliche Erscheinen zur Anmeldung ist grundsätzlich erforderlich. In Ausnahmefällen können Sie auch eine andere Person mit Vollmacht und unter Vorlage der o.g. Unterlagen sowie des Ausweises des Bevollmächtigten damit beauftragen.
    • Wohnungsgeberbestätigung (siehe unter Formular)


    Bitte bringen Sie die vorgenannten Unterlagen (einschließlich der standesamtlichen Urkunden) vollständig mit, da ansonsten eine Anmeldung nicht möglich ist.
     

    Formulare

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwerte

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    • Änderung der Ausweispapiere: gebührenfrei.
    • Änderung im Kraftfahrzeugschein (bei Umzügen innerhalb des Kreises Unna): 10,80 Euro.

    Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de