Wohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Beziehen Sie eine neue Wohnung in Schwerte und waren Sie vorher in einer anderen Stadt gemeldet? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug beim Bürgerservice anmelden.
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, werden Sie automatisch nach der Anmeldung vom Bürgerservice der Stadt Schwerte in Ihrem früheren Wohnort abgemeldet. Eine Abmeldebestätigung der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnsitzes benötigen Sie nicht mehr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwerte
- sämtliche Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass; bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls nationaler Pass und Ausweis sowie Aufenthaltstitel)
- Nachweise zum Abgleich Ihrer persönlichen Daten
Diese sind:- bei verheirateten Personen,
die Heirats- bzw. Eheurkunde oder alternativ eine aktuelle Familienbuchabschrift
- bei ledigen Personen,
die aktuelle Geburtsurkunde
- bei geschiedenen Personen,
Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil oder alternativ eine aktuelle Familienbuchabschrift
- bei verwitweten Personen,
Heiratsurkunde und Sterbeurkunde der Ehegattin/des Ehegatten
- bei verheirateten Personen,
- sollte es sich nicht um deutsche oder internationale Urkunden handeln, benötigen Sie eine Übersetzung in die deutsche Sprache.
- ggf. Kraftfahrzeugschein der umziehenden Person, sofern Sie innerhalb der Stadt Schwerte umziehen oder aus einer anderen Stadt innerhalb des Kreises Unna zuziehen.
- Das persönliche Erscheinen zur Anmeldung ist grundsätzlich erforderlich. In Ausnahmefällen können Sie auch eine andere Person mit Vollmacht und unter Vorlage der o.g. Unterlagen sowie des Ausweises des Bevollmächtigten damit beauftragen.
- Wohnungsgeberbestätigung (siehe unter Formular)
Bitte bringen Sie die vorgenannten Unterlagen (einschließlich der standesamtlichen Urkunden) vollständig mit, da ansonsten eine Anmeldung nicht möglich ist.
Formulare
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schwerte
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Schwerte
- Änderung der Ausweispapiere: gebührenfrei.
- Änderung im Kraftfahrzeugschein (bei Umzügen innerhalb des Kreises Unna): 10,80 Euro.
Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021