Wohnsitz Anmeldung

    Anmeldung in Lünen nach Zuzug aus einer anderen Stadt

    Hinweise für Lünen

    Wenn Sie nach Lünen gezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Die Anmeldung in Lünen nach einem Zuzug aus einer anderen Stadt ist ein wichtiger Schritt, um Ihren Wohnsitz offiziell zu machen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Es ist wichtig, dass Sie tatsächlich in Ihre neue Wohnung eingezogen sind, bevor Sie diesen Schritt vornehmen. Für die Anmeldung ist die persönliche Vorsprache aller Personen über 18 Jahren erforderlich. Minderjährige Kinder müssen nicht mit zur Anmeldung kommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    44532 Lünen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02306 104-2030

    Fax: 02306 104-211110

    E-Mail: buergerbuero@luenen.de

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    Bei persönlicher Vorsprache benötigen Sie zunächst einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass in Verbindung mit einem Aufenthaltstitel. Ein weiteres zentrales Dokument ist die Wohnungsgeberbestätigung, die vom Eigentümer oder Vermieter Ihrer neuen Unterkunft in Lünen ausgefüllt sein muss. Falls Sie zusammen mit Ihren Kindern umziehen, bringen Sie bitte auch die Geburtsurkunden aller Kinder mit. Ziehen Sie mit Ihrem Ehepartner nach Lünen, ist ebenso die Vorlage Ihrer Eheurkunde erforderlich.

    Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können und eine bevollmächtigte Person mit Ihrer Anmeldung betrauen, sind zusätzliche Unterlagen notwendig. Die bevollmächtigte Person muss neben einer schriftlichen Vollmacht und der ausgefüllten Anmeldung auch ihr eigenes Ausweisdokument vorlegen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    Die Anmeldung ist erst nach dem tatsächlich erfolgten Einzug möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lünen

    § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lünen

    Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro erfolgen.

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de