Anmeldung in Lünen nach Zuzug aus einer anderen Stadt
Hinweise für Lünen
Wenn Sie nach Lünen gezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anmelden.
Beschreibung
Hinweise für Lünen
Die Anmeldung in Lünen nach einem Zuzug aus einer anderen Stadt ist ein wichtiger Schritt, um Ihren Wohnsitz offiziell zu machen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Es ist wichtig, dass Sie tatsächlich in Ihre neue Wohnung eingezogen sind, bevor Sie diesen Schritt vornehmen. Für die Anmeldung ist die persönliche Vorsprache aller Personen über 18 Jahren erforderlich. Minderjährige Kinder müssen nicht mit zur Anmeldung kommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lünen
Bei persönlicher Vorsprache benötigen Sie zunächst einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass in Verbindung mit einem Aufenthaltstitel. Ein weiteres zentrales Dokument ist die Wohnungsgeberbestätigung, die vom Eigentümer oder Vermieter Ihrer neuen Unterkunft in Lünen ausgefüllt sein muss. Falls Sie zusammen mit Ihren Kindern umziehen, bringen Sie bitte auch die Geburtsurkunden aller Kinder mit. Ziehen Sie mit Ihrem Ehepartner nach Lünen, ist ebenso die Vorlage Ihrer Eheurkunde erforderlich.
Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können und eine bevollmächtigte Person mit Ihrer Anmeldung betrauen, sind zusätzliche Unterlagen notwendig. Die bevollmächtigte Person muss neben einer schriftlichen Vollmacht und der ausgefüllten Anmeldung auch ihr eigenes Ausweisdokument vorlegen.
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Lünen
Die Anmeldung ist erst nach dem tatsächlich erfolgten Einzug möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lünen
§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lünen
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro erfolgen.
Kosten
Hinweise für Lünen
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021