Wohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Soest
Sie sind neu in Soest oder innerhalb von Soest umgezogen? Dann kommen Sie bitte einmal zur Anmeldung bei uns vorbei. Eine Anmeldung vor dem tatsächlichen Einzug ist nicht möglich.
Sollten Sie nicht persönlich zur Anmeldung vorstellig werden können, haben Sie die Möglichkeit sich durch eine von Ihnen benannte Person vertreten zu lassen. Stellen Sie in diesem Fall bitte eine entsprechende Vollmacht aus. Sollte es eine Bestallung vom Gericht geben oder eine Vorsorgevollmacht, so reicht diese für die Anmeldung/ Ummeldung auch aus. Zusätzlich muss aber noch das unten beigefügte Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden. Sowohl Ihren Personalausweis/ Reisepass als auch ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person und die Wohnungsgeberbestätigung benötigen wir weiterhin.
Bitte beachten Sie: Für die Änderung des Fahrzeugscheins ist die Kreisverwaltung Soest zuständig. Benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis wenden Sie sich bitte an die Kollegen des Ordnungsamtes der Stadt Soest.
Wohnungsgeberbestätigung
Seit dem in Kraft treten des neuen Bundesmeldegesetztes am 01.11.2015 ist bei jeder An- bzw. Ummeldung die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung Pflicht. Der Wohnungsgeber unterliegt somit der Mitwirkungspflicht nach § 19 BMG.
Sollten Sie Eigentümer der neuen Wohnung sein, so benötigen wir die Wohnungsgeberbestätigung nicht. Während der Anmeldung nehmen wir in diesem Fall eine Selbsterklärung auf.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
- Ihren Personalausweis und/ oder Reisepass
- die ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung
- Familienstammbuch
- Sind Sie im Besitz einer Vorsorgevollmacht oder Bestallung vom Gericht für die Anzumeldende Person, so bringen Sie diese bitte im Original mit
Formulare
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Soest
kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021