Wohnsitz Anmeldung

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Sie sind neu in Soest oder innerhalb von Soest umgezogen? Dann kommen Sie bitte einmal zur Anmeldung bei uns vorbei. Eine Anmeldung vor dem tatsächlichen Einzug ist nicht möglich.

    Sollten Sie nicht persönlich zur Anmeldung vorstellig werden können, haben Sie die Möglichkeit sich durch eine von Ihnen benannte Person vertreten zu lassen. Stellen Sie in diesem Fall bitte eine entsprechende Vollmacht aus. Sollte es eine Bestallung vom Gericht geben oder eine Vorsorgevollmacht, so reicht diese für die Anmeldung/ Ummeldung auch aus. Zusätzlich muss aber noch das unten beigefügte Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden. Sowohl Ihren Personalausweis/ Reisepass als auch ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person und die Wohnungsgeberbestätigung benötigen wir weiterhin.

    Bitte beachten Sie: Für die Änderung des Fahrzeugscheins ist die Kreisverwaltung Soest zuständig. Benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis wenden Sie sich bitte an die Kollegen des Ordnungsamtes der Stadt Soest.

    Wohnungsgeberbestätigung

    Seit dem in Kraft treten des neuen Bundesmeldegesetztes am 01.11.2015 ist bei jeder An- bzw. Ummeldung die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung Pflicht. Der Wohnungsgeber unterliegt somit der Mitwirkungspflicht nach § 19 BMG.

    Sollten Sie Eigentümer der neuen Wohnung sein, so benötigen wir die Wohnungsgeberbestätigung nicht. Während der Anmeldung nehmen wir in diesem Fall eine Selbsterklärung auf.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    AG Bürgerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürger Büro

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürger Büro

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921 103-2127

    Fax: 02921 103-2199

    E-Mail: buergerbuero@soest.de

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Bürgerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    • Ihren Personalausweis und/ oder Reisepass
    • die ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung
    • Familienstammbuch
    • Sind Sie im Besitz einer Vorsorgevollmacht oder Bestallung vom Gericht für die Anzumeldende Person, so bringen Sie diese bitte im Original mit

     

    Formulare

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    Hinweise für Soest

    kostenfrei

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de