Wohnsitz Anmeldung

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Ense

    Wenn Sie in der Gemeinde Ense eine Wohnung beziehen, so müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung beim Einwohnermeldeamt an- bzw. ummelden. Sofern Sie von außerhalb der Gemeinde Ense zuziehen, so handelt es sich um eine Anmeldung. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde Ense handelt es sich um eine Ummeldung. Für eine An- bzw. Ummeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich, sofern Sie nicht selbst Eigentümer der Wohnung sind.

    Bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde ist keine Abmeldung notwendig, da die Gemeinde Ense automatisch über den Wegzug von der Aufnahmegemeinde informiert wird.

    Sollten Sie jedoch ins Ausland verziehen, so müssen Sie sich ebenfalls mit einer Frist von 2 Wochen bei der Gemeinde Ense abmelden.

     

    Online-Terminvereinbarung

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02938/980-0

    Fax: 02938/4000

    E-Mail: buergerbuero@gemeinde-ense.de

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 2: Bürgerservice

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    Am Spring 4

    59469 Ense

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    Technisch geändert am 21.10.2022

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ense

    • Personalausweis aller Familienmitglieder
    • Reisepass aller Familienmitglieder (wenn vorhanden)
    • ggfls. Vollmacht zur An- , Um- oder Abmeldung
    • Familienbuch / Geburtsurkunde (falls Ausweis nicht vorhanden)
    • Wohnungsgeberbestätigung (vom neuen Wohnungsgeber)

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ense

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    Hinweise für Ense

    Ummeldungen, Anmeldungen und Abmeldungen sind für Sie gebührenfrei.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ense

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de