Wohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Ense
Wenn Sie in der Gemeinde Ense eine Wohnung beziehen, so müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung beim Einwohnermeldeamt an- bzw. ummelden. Sofern Sie von außerhalb der Gemeinde Ense zuziehen, so handelt es sich um eine Anmeldung. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde Ense handelt es sich um eine Ummeldung. Für eine An- bzw. Ummeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich, sofern Sie nicht selbst Eigentümer der Wohnung sind.
Bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde ist keine Abmeldung notwendig, da die Gemeinde Ense automatisch über den Wegzug von der Aufnahmegemeinde informiert wird.
Sollten Sie jedoch ins Ausland verziehen, so müssen Sie sich ebenfalls mit einer Frist von 2 Wochen bei der Gemeinde Ense abmelden.
Online-Terminvereinbarung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ense
- Personalausweis aller Familienmitglieder
- Reisepass aller Familienmitglieder (wenn vorhanden)
- ggfls. Vollmacht zur An- , Um- oder Abmeldung
- Familienbuch / Geburtsurkunde (falls Ausweis nicht vorhanden)
- Wohnungsgeberbestätigung (vom neuen Wohnungsgeber)
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ense
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Ense
Ummeldungen, Anmeldungen und Abmeldungen sind für Sie gebührenfrei.
Weitere Informationen
Hinweise für Ense
- Anmeldung eines Wohnsitzes
- Vollmacht zur Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung eines Wohnsitzes
- Wohnungsgeberbestätigung online ausfüllen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021