Wohnsitz Anmeldung

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Anröchte

    Sie ziehen nach Anröchte?

    Herzlich Willkommen!

    Die An-, Ab- oder Ummeldung können Sie im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Anröchte persönlich vornehmen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht.

    Ihre Daten werden bei der An- bzw. Ummeldung im automatisierten Verfahren erhoben. Formulare sind hier nicht erforderlich. Eine Abmeldung beim letzten Wohnort ist nicht erforderlich. Sie erfolgt nach Anmeldung in Anröchte automatisiert durch ein Rückmeldeverfahren.

    Am 01. November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Dadurch ergeben sich Änderungen, die u. a. auch die Meldepflichten betreffen.

    Wer eine Wohnung bezieht hat sich nunmehr innerhalb von zwei Wochen (bisher eine Woche) nach Zuzug bei der Meldebehörde anzumelden. Wer aus einer Wohnung auszieht, ohne eine neue Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland zu beziehen, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Wegzug abzumelden. Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass für die Anmeldung/Ummeldung und in wenigen Fällen für die Abmeldung (z. B. Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung des Wohnungsgebers über den Ein- bzw. Auszug bei der Meldebehörde vorzulegen ist.

    Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus. Wer nach Anröchte zieht oder innerhalb der Stadt umzieht benötigt daher die schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder auch Vermieter der Wohnung. Vermieter, wenn nicht gleichzeitig Eigentümer, ist der Hauptmieter der Wohnung, der die Wohnung weiter- oder untervermietet. Das Formular erhalten sie als Download (siehe unten oder unter Formulare A-Z). Das vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Formular ist bei der Anmeldung zusammen mit den Ausweispapieren aller zuziehenden Personen vorzulegen.

     

    Hinweis!

    Bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland kann nur eine dieser Wohnungen als Hauptwohnung angemeldet werden.

    Notwendige Unterlagen für die Anmeldung/Ummeldung/Abmeldung

    • Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die angemeldet werden)
    • Persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen erforderlich oder Vertretung durch geeignete Person, sofern die Voraussetzungen nach § 11 Abs. 7 Melderechtsrahmen-gesetz (MRRG) gegeben sind Vollmacht zur An- oder Ummeldung eines Wohnsitzes 
    • Den Familienstand nachweisende Urkunden (Stammbuch der Familie, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Geburtsurkunde/n der Kind/er u. ä.)
    • Wohnungsgeberbestätigung § 19 BMG

     

     

    Abmeldung - Wegzug von Anröchte

    Wer in das Ausland verzieht oder keine neue Wohnung in der BRD begründet, hat sich binnen einer Woche vor Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Zur Abmeldung ist in diesen Fällen neben der Vorlage der Ausweispapiere die Vorlage der Bestätigung des bisherigen Wohnungsgebers über den Auszug erforderlich.

    Wer aus seiner Nebenwohnung verzieht, muss diese bei der zuständigen Stadtverwaltung/Gemeindeverwaltung seines Hauptwohnsitzes abmelden.

    Ummeldung - Umzug innerhalb von Anröchte

    Wenn Sie innerhalb von Anröchte umziehen, gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Anmeldung. Eine Bestätigung des bisherigen Wohnungsgebers über den Auszug aus der Wohnung ist nicht erforderlich. Der Einzug muss jedoch von dem Wohnungsgeber der neuen Wohnung bestätigt werden (Bestätigung des Wohnungsgebers).

     

     

     

    ONLINE-TERMINVEREINBARUNG
    Bitte vereinbaren Sie einen Termin über den linken grünen Menüpunkt "Terminvergabe Meldeamt".
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnerwesen

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    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 07.09.2022

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    Ordnungs- und Sozialamt

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    Technisch geändert am 07.09.2022

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    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
    • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben,
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

    • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.

    Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
     

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    Hinweise für Anröchte

    Allgemeine Gebühreninformation

    An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Anröchte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de