Wohnsitz Anmeldung

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Hemer

    Meldepflicht Wenn Sie in Hemer eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung im Bürgerbüro der Stadt Hemer anmelden. Die Meldepflicht besteht für Ihre alleinige Wohnung oder Ihre Hauptwohnung sowie für sämtliche Nebenwohnungen. In Ihrer früheren Wohnsitzgemeinde müssen Sie sich nicht abmelden. Wir melden Sie dort ab, wenn Sie sich in Hemer anmelden.Wohnungsgeberbestätigung Bitte bringen Sie zur Anmeldung eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers (z. B. Eigentümer, Hausverwalter oder Hauptmieter) über Ihren Einzug in die neue Wohnung mit. Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung eine solche Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus. Wenn Sie Wohneigentum beziehen, bestätigen Sie bitte den Einzug für sich selbst. Das Formular für die Wohnungsgeberbestätigung steht für Sie zum Download bereit.Vertretung bei der Anmeldung Wenn Sie verhindert sind persönlich ins Bürgerbüro zu kommen, können Sie sich durch eine bevollmächtigte Person bei der Anmeldung vertreten lassen (Vollmacht erforderlich).Ein Formular für die Vollmacht zur Anmeldung steht für Sie zum Download bereit.Beim gemeinsamen Zuzug einer Familie mit gleichen Zuzugsdaten aller Familienangehörigen (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) kann ein volljähriges Mitglied der Familie alle Familienmitglieder im Bürgerbüro anmelden. In diesem Fall müssen alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder vorgelegt werden.Anmeldung von Kindern bei getrenntlebenden Eltern Besonderheiten können sich bei der Anmeldung von Kindern unter 16 Jahren ergeben, wenn das Kind mit nur einem Sorgeberechtigten aus einer gemeinsamen Wohnung auszieht oder das Kind aus der Wohnung eines Sorgeberechtigten in die Wohnung des anderen Sorgeberechtigten wechselt. Da das Sorgerecht die Aufenthaltsbestimmung für das Kind umfasst, müssen in diesen Fällen beide Sorgeberechtigten ihr Einverständnis zur Anmeldung des Kindes an der neuen Adresse erklären.Ein Formular für die Einverständniserklärung steht für Sie zum Download bereit.Der Einverständniserklärung ist eine Kopie des Personalausweises beizufügen, wenn eine sorgeberechtigte Person nicht bei der Anmeldung im Bürgerbüro anwesend ist.Vorzulegende Unterlagen Welche Unterlagen und Formulare Sie mitbringen müssen, entnehmen Sie bitte den nebenstehenden "Infos im Überblick".Verwarn- und Bußgelder Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden, müssen Sie ggf. ein Verwarn- oder Bußgeld zahlen.Wohnungsgeber, die die Wohnungsgeberbestätigung nicht fristgerecht ausstellen, müssen ebenfalls ein Verwarn- oder Bußgeld zahlen.Anschriftenänderung im Fahrzeugschein Wenn Sie aus dem Märkischen Kreises nach Hemer ziehen, bringen Sie bitte Ihren Fahrzeugschein für den Eintrag Ihrer neuen Adresse mit. Wenn Sie aus einem anderen Kreis nach Hemer ziehen, melden Sie sich bitte beim Straßenverkehrsamt. Dort erhalten Sie einen neuen Fahrzeugschein.Zur Online-Terminvergabe

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 2.1 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hademareplatz 44

    58675 Hemer

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hemer

    Wenn Sie persönlich kommen, bringen Sie bitte mit:PersonalausweisReisepass bzw. Nationalpass (bei Doppelstaatlern alle Nationalpässe)WohnungsgeberbestätigungBei der Anmeldung von Kindern ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten + Kopie des Personalausweises des nicht anmeldenden Elternteilsggf. Fahrzeugschein/e Wenn Sie nicht persönlich kommen, sondern eine Vertrauensperson beauftragen:Vollmacht zur An- und AbmeldungPersonalausweis der bevollmächtigten PersonAusgefüllter und von der meldepflichtigen Person unterschriebener MeldescheinPersonalausweis der meldepflichtigen PersonReisepass der meldepflichtigen Person (wenn vorhanden)WohnungsgeberbestätigungBei der Anmeldung von Kindern ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten + Kopie des Personalausweises des nicht anmeldenden Elternteilsggf. Fahrzeugschein/e

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hemer

    § 17, 19, 23 Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    Hinweise für Hemer

    gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hemer

    Anmeldung einer Wohnung (Meldeschein für Einwohnermeldeamt) nach § 23 Absatz 1 BundesmeldegesetzWohnungsgeberbestätigung nach § 19 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)Vollmacht zur Anmeldung / UmmeldungEinverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de