Wohnsitz Anmeldung

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Medebach

    Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Medebach zuziehen möchten, unabhängig ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgerservice anzumelden.

    Bei der Anmeldung erhält die Kommune des vorherigen Wohnsitzes automatisch eine Rückmeldung. Eine Abmeldung bei der Behörde Ihres bisherigen Wohnsitzes ist daher nicht nötig.  Ausnahmen bestehen bei Umzügen ins Ausland, hier können Sie die Mitarbeiter des Bürgerservice informieren.

    Seit dem 01.11.2015 ist bei der Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung notwendig. Diese können Sie unter "Downloads" bereits vorab herunterladen und ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermelde-/Ordnungs-/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermelde-/Ordnungs-/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Medebach

    Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Ausweisdokumente aller meldepflichtigen Personen oder
    • die jeweiligen Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch)
    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Personalausweis / Reisepass (wenn vorhanden)
    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Medebach

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Medebach

    • Anmeldung bei der Meldebehörde
    • Abmeldung bei der Meldebehörde
    • Ummeldung bei der Meldebehörde
    • Wohnungsgeberbestätigung (pdf) zur Vorlage bei der Meldebehörde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de