Wohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Medebach
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Medebach zuziehen möchten, unabhängig ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgerservice anzumelden.
Bei der Anmeldung erhält die Kommune des vorherigen Wohnsitzes automatisch eine Rückmeldung. Eine Abmeldung bei der Behörde Ihres bisherigen Wohnsitzes ist daher nicht nötig. Ausnahmen bestehen bei Umzügen ins Ausland, hier können Sie die Mitarbeiter des Bürgerservice informieren.
Seit dem 01.11.2015 ist bei der Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung notwendig. Diese können Sie unter "Downloads" bereits vorab herunterladen und ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Medebach
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ausweisdokumente aller meldepflichtigen Personen oder
- die jeweiligen Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch)
- Wohnungsgeberbescheinigung
Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass (wenn vorhanden)
- Wohnungsgeberbescheinigung
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Medebach
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Medebach
- Anmeldung bei der Meldebehörde
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Ummeldung bei der Meldebehörde
- Wohnungsgeberbestätigung (pdf) zur Vorlage bei der Meldebehörde
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021