Wohnsitz Anmeldung

    Anmeldung / Ummeldung (Umzug)

    Hinweise für Delbrück

    Anmeldung bei Zuzug oder Ummeldung bei Umzug

    Beschreibung

    Hinweise für Delbrück

    Sie sind von einer anderen Stadt nach Delbrück gezogen oder ziehen innerhalb des Stadtgebietes um? Dann sind Sie hier genau richtig!

    Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbei kommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-190

    E-Mail: buergerbuero@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Delbrück

    Für die Anmeldung / Ummeldung wird benötigt:

    • Ihr Personalausweis und/oder Reisepass

    • der Vordruck "Wohnungsgeberbestätigung" bei Einzug in ein Mietobjekt (siehe Downloads)

    Bei Umzug eines minderjährigen Kindes:
    Für die Änderung des Wohnsitzes eines minderjährigen Kindes benötigen wir bei gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmung beider Sorgeberechtigter. Dazu finden Sie auf dieser Seite auch ein Formular. Bei alleinigem Sorgerecht benötigen wir einen Nachweis darüber.

    Hat das Kind noch keinen Personalausweis oder Kinderreisepass/Reisepass, ist die Geburtsurkunde mitzubringen.

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Delbrück

    Die Anmeldung / Ummeldung kann persönlich oder auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden. In diesem Fall benötigen wir:

    • von der meldepflichtigen Person unterschriebene Vollmacht für Meldevorgänge (siehe "Downloads")

    • den Personalausweis und/oder Reisepass der meldepflichtigen Person

    • den Personalausweis und/oder Reisepass der bevollmächtigten Person

    Die Änderung des KFZ-Scheins kann ebenfalls von der bevollmächtigten Person vorgenommen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Delbrück

    Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Delbrück

    Für die Anmeldung / Ummeldung in Delbrück kommen Sie während unserer Öffnungszeiten mit den erforderlichen Unterlagen vorbei. Sie erhalten von uns eine Anmelde- bzw. Ummeldebestätigung. Im gleichen Zuge werden Sie automatisch von der vorherigen Adresse abgemeldet. Dann wird die Adresse in Ihren vorgelegten Dokumenten abgeändert. Damit ist die Anmeldung / Ummeldung abgeschlossen.

    Fristen

    Hinweise für Delbrück

    Sie sollten sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug / Umzug im Bürgerbüro an- bzw. ummelden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Delbrück

    10 - 30 Minuten

    Kosten

    Hinweise für Delbrück

    Die Anmeldung / Ummeldung ist gebührenfrei.

    Die Änderung des KFZ-Scheins kostet 10,80 € pro Schein.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Delbrück

    Haben Sie ein KFZ auf Ihren Namen angemeldet?

    Falls Sie ein KFZ auf Ihren Namen angemeldet haben, muss im KFZ-Schein die Anschrift bei Zuzug geändert werden.

    Ziehen Sie im Kreisgebiet Paderborn um?

    Wenn Sie aus einer Gemeinde des Kreises Paderborn in die Stadt Delbrück zuziehen, oder innerhalb von Delbrück umziehen, so kann die neue Anschrift bei der Anmeldung oder Ummeldung in Ihrem KFZ-Schein von uns eingetragen werden. (Sofern für das Fahrzeug eine Zulassung besteht!)

    Die Adressänderung können Sie auch beim Straßenverkehrsamt des Kreis Paderborn vornehmen.

    Kommen Sie aus einem anderen Kreisgebiet?
    Dann ist für die Ummeldung des Fahrzeuges das Straßenverkehrsamt vom Kreis Paderborn zuständig.

    Ausnahme: Die Gültigkeit der Hauptuntersuchung des entsprechenden Fahrzeuges darf nicht abgelaufen sein und nicht im Monat der Ummeldung ablaufen. In diesem Fall kann die Änderung der Anschrift im Schein erst nach erneuter Hauptuntersuchung vorgenommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Delbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de