Wohnsitz: An-, Ab- und Ummeldung
Beschreibung
Hinweise für Altenbeken
Anmeldung einer Wohnung
Wenn Sie nach Altenbeken umgezogen sind, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Altenbeken anzumelden (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Wohnungsgeberbescheinigung
Gültiger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass der zuziehenden Person(en)
Bei einem anzumeldenden Kind, welches noch kein Ausweisdokument besitzt: Geburtsurkunde des Kindes
Wenn Sie aus einer Kommune zuziehen, die dem Kreis Paderborn angehört, und ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, können wir für Sie die Adressänderung im Kraftfahrzeugschein vornehmen. In diesem Fall ist der Kraftfahrzeugschein mitzubringen (Achtung: Das Datum der nächsten Hauptuntersuchung darf nicht in der Vergangenheit liegen.
Für die Anmeldung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Sie können aber auch eine Person zu Ihrer Anmeldung bevollmächtigen. In diesem Fall hat Ihr Vertreter Ihre Vollmacht sowie die o.g. Dokumente mitzubringen.
Bei zuziehenden Familien genügt es, wenn ein volljähriges Familienmitglied zur Anmeldung erscheint. Auch hier sind sämtliche Dokumente der Angehörigen mitzubringen.
Ummeldung einer Wohnung
Auch wenn Sie innerhalb von Altenbeken umziehen, müssen Sie der Meldebehörde Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung persönlich mitteilen (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Wohnungsgeberbescheinigung (siehe „Downloads“)
Gültiger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass der zuziehenden Person(en)
Bei einem anzumeldenden Kind, welches noch kein Ausweisdokument besitzt: Geburtsurkunde des Kindes
Wenn Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, können wir für Sie die Adressänderung im Kraftfahrzeugschein vornehmen. In diesem Fall ist der Kraftfahrzeugschein mitzubringen (Achtung: Das Datum der nächsten Hauptuntersuchung darf nicht in der Vergangenheit liegen. Weitere Infos siehe „Kfz ummelden“)
Für die Ummeldung innerhalb Altenbekens ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Sie können aber auch eine Person zu Ihrer Anmeldung bevollmächtigen. In diesem Fall hat Ihr Vertreter Ihre Vollmacht sowie die o. g. Dokumente mitzubringen.
Bei Familien, die innerhalb Altenbekens umziehen, genügt es, wenn ein volljähriges Familienmitglied zur Anmeldung erscheint. Auch hier sind sämtliche Dokumente der Angehörigen mitzubringen.
Abmeldung einer Wohnung
Wenn Sie aus Altenbeken wegziehen und sich innerhalb Deutschlands in einer anderen Gemeinde anmelden, ist keine Abmeldung in Altenbeken erforderlich.
Eine Abmeldung muss jedoch vorgenommen werden, wenn es sich um eine Nebenwohnung handelt.
Wenn sich Ihr neuer Wohnsitz im Ausland befindet oder Sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland mehr nehmen (Abmeldung ohne festen Wohnsitz), ist eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt Altenbeken zwingend erforderlich.
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Gültiger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass der wegziehenden Person(en)
Für die Abmeldung aus Altenbeken ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Sie können aber auch eine Person dazu bevollmächtigen, Sie abzumelden. In diesem Fall hat Ihr Vertreter Ihre Vollmacht sowie die o. g. Dokumente mitzubringen.
Bei Familien, die sich aus Altenbeken abmelden möchten, genügt es, wenn ein volljähriges Familienmitglied zur Anmeldung erscheint. Auch hier sind sämtliche Dokumente der Angehörigen mitzubringen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
- Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben,
- Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
- betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
- Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.
Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Altenbeken
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Altenbeken
Die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung einer Wohnung sind gebührenfrei.
Für die eventuelle Adressänderung im Kraftfahrzeugschein fällt eine Gebühr in Höhe von 10,80 € an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Altenbeken