Anmeldung einer Hauptwohnung
Beschreibung
Hinweise für Bad Driburg
Sie sind nach Bad Driburg gezogen? - Herzlich willkommen!
"Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden."
So heißt es im § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz.
Die Anmeldung können Sie persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person direkt im Bürgerservice der Stadt Bad Driburg vornehmen.
Bei verheirateten Paaren genügt, wenn ein Ehegatte anwesend ist.
Bitte beachten Sie, dass volljährige Kinder selbst meldepflichtig sind!
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Driburg
- Personalausweise von allen mitziehenden Personen
- Reisepässe von allen mitziehenden Personen
- Kinderreisepässe /-ausweise von allen mitziehenden Kindern
- Geburtsurkunde der Kinder, soweit kein Ausweis vorliegt
- ggfl. schriftliche Vollmacht und Ausweis der bevollmächtigten Person
- Wohnungsgeberbescheinigung
Formulare
Hinweise für Bad Driburg
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bad Driburg
vor Ort im Bürgerservice:
- in der Regel weniger als 15 Minuten
- abhängig von der Anzahl der anzumeldenden Personen
Bitte beachten Sie, dass keine Wartezeiten eingerechnet sind und in Einzelfällen längere Bearbeitungszeiten notwendig sein können.
Kosten
Hinweise für Bad Driburg
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bad Driburg
Über die Anmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Anmeldebestätigung.
Sollten Sie innerhalb des Kreises Höxter umziehen und Ihr aktueller Fahrzeugschein in Höxter ausgestellt sein, können Sie die entsprechende Ummeldung gleich mit vornehmen.
Bitte informieren Sie sich hierzu in der entsprechenden Rubrik.
Bei einem Wohnungswechsel denken Sie bitte daran, andere wichtige Stellen ebenfalls zu informieren!
Hier eine kleine Hilfestellung:
- Ihr Geld- oder Kreditinstitut
- Ihre Krankenkasse
- das Strom- und Gasversorgungsunternehmen
- das Straßenverkehrsamt (Moltkestraße 12 in Höxter) soweit oben stehender Hinweis nicht zutrifft
- das Finanzamt
- Ihre Versicherungen
- die Landesrundfunkanstalt (ehemals GEZ), Formulare im Bürgerservice oder unter www.rundfunkbeitrag.de
- die Post AG (evtl. Nachsendeauftrag)
- Ihre Telefongesellschaft
- ggf. Familienkasse (Kindergeld), Agentur für Arbeit, Sozialamt, etc.
- Steueramt, sofern es sich um Eigentum handelt
- ... evtl. können auch andere Stellen für Sie wichtig sein!
(Wichtig: Beschriften Sie Ihren Briefkasten!)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021