Wohnsitz Anmeldung

    Anmeldung eines Wohnsitzes (Haupt- oder Nebenwohnung)

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Tecklenburg

    Wenn Sie in eine neue Wohnung einziehen, müssen Sie diese im Bürgerbüro anmelden.

    Die Anmeldung erfolgt jeweils

    • persönlich durch Sie

    • oder durch eine von Ihnen hierzu schriftlich bevollmächtigte Person

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 30 - Ordnung und Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Landrat-Schultz-Straße 1

    49545 Tecklenburg

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Tecklenburg

    • Personalausweis

    • Reisepass (falls vorhanden)

    • Kinderreisepass (falls vorhanden)

    • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch als Ausweisersatz

    • bei Ehepaaren/Familien: Ausweispapiere aller Meldepflichtigen

    • Wohnungsgeberbescheinigung

    • ggf. Anmeldevollmacht, falls die Anmeldung nicht persönlich vorgenommen werden kann

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Tecklenburg

    Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Hinweise für Tecklenburg

    Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug vorzunehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Tecklenburg

    Die Anmeldung kann bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen direkt vorgenommen werden.

    Kosten

    Hinweise für Tecklenburg

    Es entstehen keine Kosten.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Tecklenburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de