Anmeldung eines Wohnsitzes (Haupt- oder Nebenwohnung)
Beschreibung
Hinweise für Tecklenburg
Wenn Sie in eine neue Wohnung einziehen, müssen Sie diese im Bürgerbüro anmelden.
Die Anmeldung erfolgt jeweils
persönlich durch Sie
oder durch eine von Ihnen hierzu schriftlich bevollmächtigte Person
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Tecklenburg
Personalausweis
Reisepass (falls vorhanden)
Kinderreisepass (falls vorhanden)
Geburtsurkunde oder Familienstammbuch als Ausweisersatz
bei Ehepaaren/Familien: Ausweispapiere aller Meldepflichtigen
Wohnungsgeberbescheinigung
ggf. Anmeldevollmacht, falls die Anmeldung nicht persönlich vorgenommen werden kann
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Tecklenburg
Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Hinweise für Tecklenburg
Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug vorzunehmen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Tecklenburg
Die Anmeldung kann bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen direkt vorgenommen werden.
Kosten
Hinweise für Tecklenburg
Es entstehen keine Kosten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Tecklenburg