Wohnsitz AnmeldungOnline erledigen

    Wohnung anmelden

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) anmelden. Dies gilt auch bei Bezug einer Nebenwohnung.

    Wenn Sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hat derjenige die Anmeldung vorzunehmen, in dessen Wohnung Sie einziehen.
    Die Meldebehörde des Zuzugsortes wird automatisch durch Datenübermittlung benachrichtigt, so dass eine Abmeldung dort nicht notwendig ist. 

    Seit dem 01.11.2015 (Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes) muss der Wohnungsgeber bei der Anmeldung mitwirken. Hierzu hat dieser oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich zu bestätigen. (s. Formulare)

    Ausnahmen von der Meldepflicht:
    1. Wer in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet ist, und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden. Die Anmeldung muss künftig für diese weitere Wohnung erst nach Ablauf von sechs Monaten erfolgen.
    2. Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach dem Ablauf von drei Monaten.
    3. Solange Bürgerinnen und Bürger in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet sind, müssen sie sich nicht anmelden, wenn sie in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen.

    Sie haben die Möglichkeit, der Datenübermittlung in bestimmten Fällen zu widersprechen. Weitere Informationen finden im Anhang an den Meldeschein zur Anmeldung (siehe Formulare)

    Terminbuchung Bürgerbüro

    Terminbuchungs-Seite öffnen

    Rechtsgrundlagen allgemein
    • Bundesmeldegesetz (BMG)

     

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d053fe3c3db89f79c9629ac3299e42c5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Coesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 939-1000

    Fax: 02541 939-7510

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Coesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 939-1000

    Fax: 02541 939-7510

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Coesfeld

    • Identitätspapiere für alle anzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass)
    • Sind Dokumente nicht vorhanden, wie z. B. bei Kleinkindern, bitte Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch mitbringen.
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Nur für den Fall, dass Sie nicht selbst zur Anmeldung erscheinen: ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular und ggf. Beiblatt zur Anmeldung (erforderlich bei mehreren Wohnungen, für nicht zuziehende Familienangehörige und wenn Sie der Datenübermittlung in bestimmten Fällen widersprechen möchten.
    • Bei Wohnungswechsel innerhalb des Kreises Coesfeld: Sollte ein Kraftfahrzeug auf Ihren Namen zugelassen sein, bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein zur Änderung der Anschrift mit (Gebühr 10,80 EUR).
    Formulare

     

     

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    Hinweise für Coesfeld

    Sonstige Gebühren fallen bei fristgerechter Anmeldung nicht an.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Coesfeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de