Wohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Terminvereinbarung Bürgerbüro https://termin.eschweiler.de/
Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht dem, dessen Wohnung diese Personen beziehen. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung/der Gerichtsbeschluss ist mitzubringen.
Beantragung, Verfahren
Grundsätzlich muss man sich innerhalb von 2 Wochen persönlich anmelden. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht.
Wenn sie nach Eschweiler gezogen sind, müssen Sie sich und gegebenfalls alle weiteren Familienangehörige, die in Ihrem Haushalt leben, innerhalb von 2 Wochen anmelden. Für die Anmeldung ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.
Hinweis: Volljährige Kinder müssen sich persönlich anmelden.
Bei einem Zuzug aus einer anderen Stadt innerhalb Deutschlands ist die Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde nicht mehr erforderlich.
Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen. Die Bevollmächtigung ist schriftlich vorzulegen. Sofern Sie eine Person mit der Anmeldung bevollmächtigen möchten, geben Sie der bevollmächtigten Person ein von Ihnen ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular mit. Das Anmeldeformular steht als Download zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Ausweis oder Nationalpass, gegebenenfalls die Ausweise oder Nationalpässe der Familienangehörigen, mitzugeben. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können.
Bei dauerhaft getrennt lebenden Ehepaaren, ist die getrenntlebend Erklärung vorzulegen. Die Erklärung steht als Download zur Verfügung.
Wieder eingeführt ist die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei Abmeldung. Diese müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein-oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.
benötigte Unterlagen
Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass, elektronischer Auftenhaltstitel von jeder anzumeldenden Person.
Wohnungsgeberbescheinigung (ausgestellt vom Wohnungsgeber oder Wohnungseigentümer)
Schriftliche Vollmacht (bei Bevollmächtigung) & Anmeldeformular
evtl. getrenntlebend Erklärung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
- Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben,
- Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
- betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
- Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.
Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Eschweiler