Wohnsitz Anmeldung

    Anmeldung nach dem Meldegesetz

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Bonn

    Wenn Sie nach Bonn ziehen, müssen Sie sich laut Bundesmeldegesetz (BMG) nach Ihrem Einzug anmelden. Dies ist persönlich und mit einem dafür vorgesehenen Termin (Anzahl immer pro Familienmitglied) zu erledigen. Ausnahmen der Meldepflicht siehe unten.

    Bei Familien reicht es aus, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt. Dieser muss dazu die Ausweise bzw. Pässe und ggf. Aufenthaltstitel aller Familienangehörigen zum Termin mitbringen. Ausländische Ausweisdokumente müssen zwingend gültig sein, ansonsten kann keine Anmeldung erfolgen.

    Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen (im Regelfall sind das die Erziehungsberechtigten).

    Bei volljährigen Familienmitgliedern muss derjenige selbst vorsprechen oder eine Vollmacht erteilen, welche dann zur Anmeldung mitzubringen ist.

    Für Personen, die unter Betreuung stehen, liegt die Pflicht bei der Person, welche das Aufenthaltsbestimmungsrecht innehat. In diesem Fall ist die Bestellung oder ein entsprechender Gerichtsbeschluss, sowie ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.

    Jeder Meldepflichtige kann sich auch vertreten lassen, muss in diesem Fall aber zwingend das Anmeldeformular selbst unterschrieben haben. Die vertretende Person muss ausdrücklich schriftlich dazu bevollmächtigt sein, die Anmeldung vorzunehmen und ebenso in der Lage sein alle erforderlichen Auskünfte über den Betroffenen erteilen zu können. Ebenso müssen alle Ausweisdokumente der zuziehenden Person zum Termin mitgebracht werden.

    Zur Anmeldung benötigen Sie zwingend die vom Vermieter bzw. Eigentümer der neuen Wohnung ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeber*innenbestätigung. Sollten Sie in Ihr Eigentum ziehen, füllen Sie dieses Formular selbst aus und unterschreiben es. Wenn es sich um eine erst kürzlich erworbene Immobilie handelt, bringen Sie zur Sicherheit bitte einen Grundbuchauszug mit, damit Ihre Anmeldung auch dann erfolgen kann, wenn Sie noch nicht im Kataster der Stadt als Eigentümer vermerkt sind.

    Bei ausländischen Personenstandsurkunden ist neben einer Übersetzung auch eine Legalisation bzw. eine Apostille erforderlich. Dies bestimmt sich nach dem jeweiligen Land, von welchem die Personenstandsurkunde ausgestellt wurde. Sofern eine Legalisation bzw. eine Apostille gefordert ist, ist diese auch zwingend zu besorgen. Anderenfalls kann die Personenstandsurkunde nicht anerkannt werden.

    Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes kann nachgeprüft werden, für welches Land eine Legalisation bzw. eine Apostille erforderlich ist. Sie finden den Link zu der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter dem Reiter "Formulare und Links".

    Für dieses Anliegen ist ein Termin erforderlich. Sie können Ihren Termin direkt online buchen. Den Link dazu finden Sie unter "Formulare und Links".

    Ihr Auto zieht mit Ihnen um? Denken Sie daran, die Adresse im Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) nach erfolgter Anmeldung zu ändern! Hierfür ist ebenfalls ein Termin erforderlich. Sie finden das Anliegen in der Online-Terminvereinbarung unter "Kfz-Zulassungswesen". Bitte buchen Sie hier "Adressänderung im Kfz-Schein nach erfolgtem Umzug.".

    Ausnahmen von der Meldepflicht:

    • Wer in Deutschland aktuell bei einer Meldebehörde gemeldet ist und für einen Zeitraum nicht länger als sechs Monate, eine weitere Wohnung (Zweitwohnung) bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an-, noch abmelden. Sobald der Aufenthalt jedoch die sechs Monate überschreitet, muss eine Anmeldung für einen Nebenwohnsitz allerdings innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
    • Wer seinen hauptsächlichen Wohnsitz im Ausland hat, muss sich erst dann anmelden, wenn der Aufenthalt in Deutschland drei Monate überschreitet.
    • Bürger, welche in Deutschland aktuell bei einer Meldebehörde gemeldet sind und diese Wohnung beibehalten, müssen sich nicht anmelden, wenn sie für einige Zeit in Krankenhäuser, Pflegeheime oder sonstige Einrichtungen der Heimerziehung, die der Betreuung pflegebedürftiger, eingeschränkter oder behinderter Menschen dienen, einziehen. Eine Anmeldung ist allerdings erforderlich, wenn die Einrichtung den zukünftigen, alleinigen Wohnsitz darstellt.

    Sie haben auch einen Reisepass, hatten diesen aber bei Ihrem Termin zur Anmeldung nicht dabei? Die Änderung Ihres Wohnortes im Reisepass können Sie auch im Nachhinein noch veranlassen, wenn Ihre Anmeldung bereits erledigt und der Personalausweis bereits geändert worden ist. Bitte sprechen Sie zur Aktualisierung des Reisepasses während der Öffnungszeiten des Dienstleistungszentrums an der Information im Dienstleistungszentrum vor.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Dienstleistungszentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 2

    53111 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228 776677

    E-Mail: buergeramt@bonn.de

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bonn

    • Anmeldevordruck (siehe unter "Formulare und Links) - bei persönlicher Vorsprache nicht erforderlich
    • Wohnungsgeber*innenbestätigung (siehe unter "Formulare und Links")
    • Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, Nationalpass und elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)) von jeder anzumeldenden Person, insbesondere den Personalausweis und elektronischen Aufenthaltstitel zur Eintragung der Anschriftenänderung.
    • Bei Zuzug aus dem Ausland ist die Vorlage von Personenstandsurkunden (Eheschließung, Ehescheidung, Geburtsurkunden von Kindern) im Original erforderlich.
    • Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten oder Negativbescheinigung des Jugendamtes (wird nur benötigt, wenn Kinder oder Jugendliche mit nur einem Sorgeberechtigten zuzieht).
    • bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, die Bestellung zum Betreuer oder zur Betreuerin beziehungsweise der Gerichtsbeschluss sowie ein gültiges Ausweisdokument.
    • bei Vertretung ist eine Vollmacht (unter "Formulare und Links") mitzubringen, ebenso wie das von der vertretenden Person unterschriebene Anmeldeformular sowie dessen Ausweisdokumente

    Bitte beachten Sie:
    Die Vorlage des elektronischen Aufenthaltstitels zur Anmeldung alleine ist nicht ausreichend, es muss zusätzlich der Nationalpass vorgelegt werden.

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bonn

    Sie müssen persönlich vorsprechen. Sollten Sie sich durch einen Bevollmächtigen oder eine Bevollmächtigte vertreten lassen, benötigt dieser eine Vollmacht und den ausgefüllten und unterschriebenen Meldevordruck des Meldepflichtigen.

    Es ist ein Termin erforderlich.
    Diesen können Sie über das unten verlinkte Onlineformular reservieren.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    Hinweise für Bonn

    gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bonn

    Das Serviceangebot wird in den drei Außenstellen des Dienstleistungszentrums sukzessive erweitert. In den Bezirksrathäusern Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg können zusätzlich zu melde-, und pass- und ausweisrechtlichen Anliegen auch Anliegen aus dem Bereich KFZ- Zulassungs- und Führerscheinwesen beantragt werden.

    Bitte beachten Sie die Zweitwohnungssteuer bei Anmeldung einer Nebenwohnung in Bonn. Nähere Informationen finden Sie am Ende dieser Seite unter "Zugehörige Dienstleistungen".

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bonn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de