Wohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Anmeldung: Zuzug nach Grevenbroich
Ummeldung: Wohnungswechsel innerhalb von Grevenbroich
Sobald eine Wohnung bezogen wird, ist man verpflichtet sich entsprechend an- bzw. umzumelden (Meldepflicht). Eine vorzeitige Meldung ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Meldung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen und ist auch für Nebenwohnsitze vorgeschrieben.
Hierzu beachten Sie bitte das Formular "Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung".
Zur An- oder Ummeldung wird eine Bestätigung der/des Wohnungsgebenden benötigt.
Der Wohnungsgebende, also in der Regel Eigentümerin / Eigentümer oder Vermieterin / Vermieter, ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu muss er den Einzug in die Wohnung schriftlich bestätigen. Maßgebend ist das Datum des tatsächlichen Einzugs (nicht der Beginn des Mietverhältnisses oder das Datum des Mietvertrages). Ist man selbst Eigentümerin / Eigentümer, muss ebenfalls der Tag des Einzugs in dieser Weise bestätigt werden. Ohne die Wohnungsgeberbestätigung kann die An- oder Ummeldung nicht bearbeitet werden.
Kinder müssen grundsätzlich nicht mit zur Anmeldung kommen. Denken Sie aber bitte unbedingt daran, dass Sie auch deren Ausweise und - sofern zur Hand - Geburtsurkunden mit zur Anmeldung bringen!
Bei Zuzug aus dem Ausland, müssen immer alle Personen, auch die Kinder, persönlich bei der Anmeldung erscheinen.
Bei getrennt lebenden Eltern, ist für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen die Zustimmung des anderen Elternteils oder die Vorlage der Entscheidung über das Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich.
KFZ - Ummeldung
Seit 2019 besteht die Möglichkeit die Halteranschrift des eigenen (auf eine natürliche Person angemeldeten) Kraftfahrzeuges umschreiben zu lassen. Die hierzu notwendigen Voraussetzungen finden Sie hier unter dem Stichwort "Kraftfahrzeug Ummeldung" (siehe Verwandte Dienstleistungen).
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro / Wahlen - 33.1
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02181 608-3399
Fax: 02181 608-3390
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Grevenbroich
- Personalausweis und ggf. Reisepass
- Sofern zur Hand: standesamtliche Urkunden / Stammbuch
- Wohnungsgeberbestätigung über den erfolgten Einzug
- Bestimmung der Hauptwohnung (bei mehreren Wohnsitzen)
- Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten (bei Umzug eines minderjährigen Kindes)
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Grevenbroich
An- und Ummeldungen sind gebührenfrei.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Grevenbroich